Finanzkommission Gesundheit: Einschnitte bei Tarif-Refinanzierung


09.04.2026 - In der letzten Woche hat die FinanzKommission Gesundheit (FKG) ihre Vorschläge vorgestellt. Der Bericht enthält 66 Reformempfehlungen zur kurzfristigen Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem Jahr 2027. Darunter Vorschlag 57: Pflegeanbietern soll die volle Tarifrefinanzierung in der medizinischen Behandlungspflege und Vorsorge/Rehabilitation gestrichen werden.

Als Hintergrund wird zu dieser Reformempfehlung auf Seite 370 die "hohe Lohndynamik in den Tarifabschlüssen seit Einführung der vollen Tarifrefinanzierung von Lohnabschlüssen im Bereich der Pflege zu Lasten der Krankenkassen" genannt. Als "Finanzwirkung" erwartet die FKG in 2027 Einsparungen in der Behandlungspflege in Höhe von rund 0,19 Mrd. Euro und in der Vorsorge/Rehabilitation in Höhe von rund 0,23 Mrd. Euro.

Wörtlich führt die Kommission in ihrem Bericht dazu aus: Die Refinanzierung durchschnittlicher tarifbedingter Personalkostenanstiege –sei es anteilig oder vollständig – verlagert die daraus resultierenden Mehrkosten jedoch de facto in die Beitragsfinanzierung und entkoppelt die Tarifverhandlungen von Wirtschaftlichkeitsanreizen, da die Tarifpartner die die Mehrkosten nicht selbst zu tragen haben. Auf Systemebene kann dies dazu führen, dass Tarifabschlüsse über das wirtschaftlich vertretbare Maß hinausgehen – also höhere Personalkosten erzeugen, die ohne die Möglichkeit der vollen Refinanzierung nicht zustande gekommen wären. Die geltende Regelung dürfte wesentlich zu dem starken Anstieg der Ausgabenentwicklung im Bereich der medizinischen Behandlungspflege beigetragen haben.

Zur geschätzten FINANZWIRKUNG heißt es:

Behandlungspflege: Es werden Einsparungen von rund 190 Mio. Euro für das Jahr 2027 und bis zum Jahr 2030 in Höhe von rund 768 Mio. Euro erwartet. Würden mittelfristig Veränderungsraten für die Leistungsausgaben der Behandlungspflege wie vor Inkrafttreten des GVWG erreicht werden, wäre die Finanzwirkung sogar noch höher.

Vorsorge und Rehabilitation: Für den Bereich Vorsorge und Rehabilitation werden Einsparungen von rund 231 Mio. Euro im Jahr 2027 erwartet, die bis 2030 auf rund 847 Mio. Euro ansteigen.

Die Maßnahmen seien laut Kommission gut umsetzbar und würden die Wirtschaftlichkeitsanreize für die Arbeitgeber im Rahmen der Lohnverhandlungen erhöhen. Die Einschätzung der FKG: Auch wenn durch die erheblichen Gehaltssteigerungen in den letzten Jahren der Pflegeberuf bereits deutlich attraktiver geworden ist, lässt sich nicht völlig ausschließen, dass eine langsamere Lohnentwicklung die Gewinnung weiterer Fachkräfte beeinträchtigen könnte. Darüber hinaus sei die finanzielle Entlohnung nur ein Aspekt, der die Attraktivität dieses Berufsbildes beeinflusse. Um diese weiter zu erhöhen, seien insbesondere Verbesserungen der konkreten Arbeitsbedingungen entscheidend.

Das Bundesministerium für Gesundheit will die Vorschläge der Kommission zügig prüfen und auf dieser Grundlage zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren einleiten.





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