PflBBetV: Ab 14. Januar in Kraft
13.02.2026 - Die Pflegeberufebeteiligungsverordnung (PflBBetV) ist am 30. Januar 2026 vom Bundesrat beschlossen worden. Sie wurde am heutigen 13. Februar im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am morgigen 14. Februar in Kraft.
Damit endet eine Auseinandersetzung, die der DVLAB mit seiner Stellungnahme zum Entwurf der PflBBetV mit dem BMG führte. Diese hat zumindest bewirkt, dass der Referentenentwurf im Sinne des DVLAB angepasst worden ist. "Mit den vorgenommenen Veränderungen hat das BMG unseren verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir in unserer Stellungnahme im Oktober 2025 vorgetragen hatten, umfänglich Rechnung getragen", kommentierte der DVLAB Bundesvorsitzende Peter Dürrmann den Vorgang und wertete das als Teilerfolg.
Mit Inkrafttreten der PflBBetV gilt zunächst alleinig der Deutsche Pflegerat (DPR) als "maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene". Der DVLAB will jetzt wie angekündigt die Weiterentwicklung der BundesAltenhilfeVertretung (BAV) zum Dachverband der Langzeitpflege und Teilhabe vorantreiben. Ziel ist es, sich neben dem DPR als weitere anerkannte Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene zu platzieren.
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