Baden-Württemberg: Neues Pflegegesetz unter Kritik
05.02.2026 - Pflegeheime in Baden-Württemberg werden künftig seltener kontrolliert. Das und weiteres mehr hat der Landtag mit einem neuen Pflegegesetz beschlossen. Darin wurde auch festgelegt, dass Heimbeiräte nicht mehr verpflichtend sind sowie sogenannte Pflege-Wohngemeinschaften weniger reguliert werden.
Mit dem neuen Gesetz dehnt Baden-Württemberg die Abstände zwischen den Regelkontrollen in Heimen aus. Künftig wird nicht mehr wie bisher jede stationäre Einrichtung jährlich kontrolliert, sondern nur noch knapp jede dritte. Welche es trifft, entscheidet die Heimaufsicht. Aber jede Einrichtung soll mindestens alle fünf Jahre geprüft werden.
Die anlassbezogenen Kontrollen bleiben indes weiter bestehen, ebenso die Überprüfungen der Pflegequalität durch den Medizinischen Dienst.
Mit dem neuen Gesetz wird außerdem die Verpflichtung, die Mitsprache der Bewohner*innen durch einen Heimbeirat zu gewährleisten, abgeschafft. Die Einrichtungen sollen die Mitwirkung zwar auch weiterhin sicherstellen und fördern, können dies aber künftig flexibler handhaben. Das sehen Sozialverbände äußerst kritisch, zumal Bewohner*innen damit künftig eines ihrer wichtigsten Beteiligungsinstrumente verlieren.
Ebenfalls sehr kritisch wurden ursprüngliche Pläne gesehen, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften von dem neuen Gesetz komplett auszunehmen. Dann bliebe völlig unklar, wo diese entstünden, hatten Verbände eingewandt. Und Bewohner*innen hätten dann auch keine unabhängige Beschwerdemöglichkeit mehr. Darauf haben die Landtagsabgeordneten reagiert. Das Gesetz sieht nun vor, dass eine Pflege-WG bei Behörden angemeldet werden muss. Außerdem soll im Sozialministerium eine Beschwerdestelle eingerichtet werden.
Quelle: landtag-bw.de
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