Eigenanteile: Steigen und steigen und steigen
22.01.2026 - Der Anteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Januar 2026. Demnach beträgt die monatliche Eigenbeteiligung in der vollstationären Langzeitpflege im ersten Aufenthaltsjahr im Bundesdurchschnitt 3.245 Euro. Das ist eine Steigerung von 261 Euro (neun Prozent) im Vergleich zum Vorjahr.
Im zweiten Halbjahr 2025 war die Eigenbeteiligung noch stärker gestiegen als im ersten Halbjahr. Bei der letzten vdek-Erhebung am 1. Juli 2025 hatten die Eigenanteile im ersten Aufenthaltsjahr bundesdurchschnittlich zum ersten Mal die 3.000-Euro-Marke überschritten. Hauptkostentreiber sind laut vdek gestiegene Pflegepersonalkosten. Der Verband hält es für richtig, dass das Pflegepersonal gut bezahlt wird. "Aber es kann nicht sein, dass die Lohnsteigerungen zu einem großen Teil den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden. Hier braucht es endlich eine solidarische Lösung“, fordert die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
Regional gibt es bei den Pflegekosten große Unterschiede. Im Ländervergleich am teuersten war die Pflege im ersten Jahr im Heim zum 1. Januar in Bremen mit durchschnittlich 3.637 Euro im Monat und im Saarland mit 3.601 Euro.Am niedrigsten war die monatliche Belastung in Sachsen-Anhalt mit 2.720 Euro sowie in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen mit je 2.903 Euro.
Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen die Pflegebedürftigen erneut mehr bezahlen. Der vdek rechnet vor, dass Bewohner*innen um rund 640 Euro im Monat entlastet werden könnten, wenn der Staat für die Investitions- und Ausbildungskosten aufkommen würde. Denn diese Kosten seien die Sache des Staates, heißt es in der heutigen Presseerklärung. Entsprechend die Vorstandsvorsitzende: "Wir fordern die Bundesländer auf, diese Kosten endlich zu übernehmen." Würde der Staat seiner diesbezüglichen Verantwortung gerecht werden, brächte allein die Übernahme der Investitionskosten aktuell eine Ersparnis von 514 Euro im Monat für jeden einzelnen Heimbewohnenden. Die Übernahme der Ausbildungskosten würde die Pflegebedürftigen um weitere 124 Euro im Monat entlasten.
Die von den Pflegebedürftigen in vollstationärer Versorgung zu tragenden Eigenanteile setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten (inklusive Ausbildungskosten) aus. Aktuell sind das durchschnittlich 1.685 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Hinzukommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (aktuell 1.046 Euro) sowie die Investitionskosten, die für alle Pflegeheimbewohnenden - unabhängig von der Aufenthaltsdauer - gleich hoch sind.
Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem nach Aufenthaltsdauer ansteigenden Zuschuss am EEE. 2024 wurde dieser Zuschuss erhöht und beträgt seither 15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr. Somit sinkt die Eigenbeteiligung mit zunehmender Aufenthaltsdauer und entlastet somit besonders Personen, die lange in Pflegeheimen leben.
Die Kosten für die Zuschüsse lagen z.B. im Jahr 2024 bei 6,4 Milliarden Euro. Doch auch die Zuschüsse konnten den stetigen Anstieg der Eigenbeteiligung nicht stoppen, wie auch der DVLAB vorausgesagt hatte.
Es ist also überfällig, dass die stetig steigenden Eigenanteile von Pflegebedürftigen, die im Heim leben, von politischer Seite gedeckelt werden. Und das am besten mit dem Sockel-Spitze-Tausch, wie der DVLAB und die Initiative Pro-Pflegereform es schon lange fordern. Aber auch diese Maßnahme allein wird nicht reichen. "Wir müssen die Pflege- und Versorgungsstrukturen neu denken und aufstellen!", so der DVLAB Bundesvorsitzende Peter Dürrmann. "Andernfalls werden wir erleben, wie die jetzigen Problemlagen in den nächsten Jahren zu gravierenden Mängeln führen – zum Leidwesen der auf Pflege und Unterstützung angewiesenen Menschen."
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