CDU-Wirtschaftsflügel: Schluss mit der Teilzeitregelung?


26.01.2026 - Auf dem kommenden Bundesparteitag der CDU im Februar will der Wirtschaftsflügel der Partei einen brisanten Antrag einbringen. Er titelt: "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit". Nach der Schelte des Bundeskanzlers, dass sich Arbeitnehmer*innen in Deutschland zu oft krank melden würden, hat die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) bundesweit erneut eine heftige Diskussion losgetreten.

Die MIT will das Recht auf Teilzeitarbeit deutlich beschneiden. Dieses soll nämlich nur noch in eng definierten Ausnahmefällen ("besondere Gründe") Anwendung finden können, etwa wenn Kinder erzogen oder Angehörigen gepflegt werden oder aufgrund von berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung. Teilzeitarbeit aus anderen Motiven wäre dann nur noch möglich, wenn sich beide – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer*in – darauf freiwillig einigen würden.

Die MIT begründet ihren Antrag vor allem mit der "Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt", sprich: der zu hohen Teilzeitquote sowie dem chronischen Fachkräftemangel in Deutschland. Deshalb will der CDU-Wirtschaftsflügel der Teilzeit insbesondere dann einen Riegel vorschieben, wenn sie nicht aus gewichtigen Gründen gewählt werde, sondern quasi aus persönlicher Vorliebe. Das legt schon der Begriff "Lifestyle-Teilzeit" im Antragstitels nahe: Damit wird Arbeitnehmer*innen in Teilzeit faktisch unterstellt, sie würden rein aus Vergnügen und Bequemlichkeit nicht in Vollzeit arbeiten und sich stattdessen lieber im Golfclub oder Nagelstudio tummeln.

Ein starkes Stück! Und die MIT geht noch weiter: Auch Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld sollen nach der Vorstellung der MIT für Teilzeitbeschäftigte künftig nicht mehr automatisch fließen, wenn die Betreffenden keine "besonderen Gründe" nachweisen können. Diese Verknüpfung soll ebenfalls für den Rückkehranspruch in Vollzeit nach einer Teilzeitphase gelten: kein Rückkehrrecht in Vollzeit bei Teilzeit ohne "besonderen Grund".

Entsprechend hoch schlagen die Wellen in der Debatte über diesen deftigen Vorstoß. Und das völlig zu Recht, wenn man sich allein die Situation in der Pflege anschaut. Quer über alle Branchen liegt die Quote der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland bei rund 40 Prozent, was in der Tat viel ist. Die Fakten für die Pflege:

• Mehr als vier von fünf Erwerbstätigen in der Pflege sind Frauen.

• Etwa drei Fünftel der Erwerbstätigen arbeiten hier mit verringerter Arbeitszeit, befinden sich also in einer Teilzeitbeschäftigung oder einer geringfügigen Beschäftigung. Diese Beschäftigungsmodelle nehmen
63 Prozent der weiblichen und immerhin 42 Prozent männlichen Beschäftigten (mit wachsender Tendenz) in der Pflege in Anspruch.

Das ist aber mitnichten eine "Lifestyle"-Entscheidung, sondern folgenden Faktoren geschuldet: vor allem den hohen physischen und psychischen Belastungen in der Pflege zzgl. Schichtdienst, Wochenend- und Nachtarbeit sowie häufig ungeplantem Einspringen aus der Freizeit. Laut einer Befragung des DBfK sind die Belastungen der häufigste Grund für eine Stundenreduktion.

Ein weiteres Motiv: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Glaubt das MIT also wirklich, dass dem Fachkräftemangel etwa in der Pflege beizukommen wäre, wenn der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit massiv eingeschränkt wird? Eher dürfte das Gegenteil eintreten und noch mehr Pflegekräfte ihren Beruf an den Nagel hängen.

Darüber hinaus haben wie der DVLAB alle diejenigen einen Punkt, die im Zuge der Diskussion auch die fehlenden passenden Angebote der Kinderbetreuung kritisieren. Gerade in der Pflege, wo überproportional viele Frauen (und Mütter) beschäftigt sind, ist das ein wesentlicher Faktor für die Teilzeit-Entscheidung. Denn Tatsache bleibt, auch wenn es anders wünschenswert wäre: Die Kinderbetreuung und der Haushalt liegen in Deutschland leider immer noch ganz überwiegend bei den Müttern. Da müssen die Frauen sehen, wie sie das "neben" ihrer Erwerbstätigkeit hinkriegen.

Anzusetzen wäre also besser bei veränderten Arbeitsbedingungen in der Pflege sowie bei einer verlässlichen, qualitativ guten und stundenmäßig ausreichenden Betreuung von Klein-, Vorschul- und Schulkindern. Beides würde Arbeitnehmer*innen in der Pflege möglicherweise eher darüber nachdenken lassen, stundenmäßig vielleicht doch wieder draufzusatteln.









zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 5517620 -