DVLAB zu geänderter PflBBetV: "Verfassungsrechtlich weiterhin bedenklich"


07.01.2026 - Auch nach der Verbändebeteiligung hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG), der Referentenentwurf zur geplanten Pflegeberufebeteiligungsverordnung (PflBBetV) werde nicht mehr geändert. Dies ist jetzt offenbar doch geschehen.

Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) steht zwar nach wie vor der ursprüngliche Entwurf in der Fassung vom 12.09.2025, zu dem der DVAB auch seine gut begründete Ablehnung als Stellungnahme übersandt hatte. Nun findet sich auf der Website des Bundesrates jedoch eine in Teilen veränderte Fassung der PflBBetV vom 19.12.2026 (siehe unten).

Substanziell hat sich an der inhaltlich Ausrichtung der Verordnung damit jedoch nichts geändert. In der Gesamtheit zielt der Entwurf weiterhin auf die beherrschende Stellung des Deutschen Pflegerates (DPR) als einzige "maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene" ab.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die der DVLAB in seiner Stellungnahme vom 02.10.2025 zur ursprünglichen Fassung zum Ausdruck gebracht hat, bleiben daher weiter bestehen. Der DVLAB hat allerdings seine Stellungnahme an den veränderten Entwurf der PflBBetV angepasst (siehe unten 2. Stellungnahme).

Die geplante Verordnung liegt nun zur Beratung beim Gesundheitsausschuss des Bundesrates. Daher hat der DVLAB zusammen mit weiteren Verbänden die Mitglieder des Gesundheitsausschusses in einem Schreiben (siehe unten) dringlich gebeten, das Bundesgesundheitsministerium zu einer Überarbeitung des Verordnungsentwurfs entsprechend der 2. Stellungnahme des DVLAB zu veranlassen.

Hier die aktuelle Fassung der PflBBetV

Hier das Anschreiben an den Gesundheitsausschuss des Bundesrates

Hier die 2. Stellungnahme des DVLAB zur PflBBetV

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