BEEP: Vom Bundesrat jetzt gebilligt
19.12.2025 - Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP, vormals Pflegekompetenzgesetz) hat am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passiert. Die Länder haben damit den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen.
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss am 21. November 2025 wegen einer umstrittenen Regelung zur Krankenhausvergütung angerufen. Danach sollten durch Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel Ausgaben der Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Hierzu hatten die Länder auf negative finanzielle Auswirkungen für die Krankenhäuser in 2026 und den folgenden Jahren verwiesen.
Der nun beschlossene Kompromiss: Die Meistbegünstigungsklausel bleibt für das Jahr 2026 ausgesetzt. Um negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden. Damit dieser Kompromiss für alle Krankenhäuser gilt, müssen jedoch auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, auch die Bundespflegesatzverordnung schnellstmöglich entsprechend zu ändern.
Der eigentliche Schwerpunkt des Gesetzes betrifft jedoch die Pflege und war nicht Teil des Vermittlungsverfahrens. Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um die Pflege auf mehr Schultern zu verteilen, die Versorgung in der Fläche zu sichern, Bürokratie abzubauen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Pflegekräfte erhalten mehr medizinische Befugnisse, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind oder von diesen angeordnet werden müssen. Außerdem werden Anträge und Formulare für Pflegeleistungen vereinfacht.
Nachdem der Bundestag den Änderungen zugestimmt und der Bundesrat das Gesetz gebilligt hat, tritt es nach Ausfertigung und Verkündung nun zum überwiegenden Teil zum 1. Januar 2026 in Kraft.
zurück
DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 5522650 -

