Zukunftspakt Pflege: Und nun?
15.12.2025 - In Zusammenhang mit dem Zukunftspakt Pflege liegen seit 11. Dezember 2025 zwei Papiere auf dem Tisch: zum einen Fachliche Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung der beiden Fach-Arbeitsgruppen „Versorgung“ und „Finanzierung“ im Zukunftspakt Pflege, zum anderen die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Optionen für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung mit Roadmap.
Was sind die zentralen Gedanken für die Pflege? Im wesentlichen dies: Mehr Prävention, damit Pflegebedürftigkeit gar nicht oder zumindest später eintritt, mehr fachliche Begleitung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen, mehr (abgestimmte) Pflegebedarfsplanung der Kommunen und zur Sicherstellung der Infrastruktur, erwünschter Bürokratieabbau sowie schnellere Verfahren bei Bearbeitungszeiten der Hilfe zur Pflege und Vertragsverhandlungen. Dazu ein flexiblerer Personaleinsatz, weniger Prüfdruck und mehr Vertrauen, eine vereinfachte Tarifpflicht, möglicherweise auch Bündelung der Leistungen in wohnformunabhängige Budgets.
Doch vieles bleibt vage, soll erst noch geprüft werden.
Dann der Blick zu den Kosten, denn das Teilleistungssystem der SPV soll bleiben. Einerseits die Begrenzung der Eigenanteile, unter den Vorschlägen auch die Dynamisierung oder der Sockel-Spitze Tausch. Darüber hinaus könnten die medizinische Behandlungspflege von der GKV übernommen oder die Ausbildung aus Steuermitteln bezahlt werden.
Andererseits soll die Ausgabendynamik gebremst werden. Eben durch mehr Prävention, aber auch die Schwellenwerte in der Begutachtung könnten auf den Prüfstand, der erstmalige Bezug von Pflegegeld zeitlich begrenzt, Fehlanreize in der Anspruchslogik gemindert werden.
Laut Bundesgesundheitsministerium bleibt trotzdem eine Finanzierungslücke. Dazu gibt es Optionen, Ansätze, Möglichkeiten, manche nennen die Ergebnisse auch "Ideensammlung". Sehr viele sind enttäuscht, hatten mehr erwartet, vor allem Konkretes.
Wann kommt die Pflegereform? Laut Roadmap sieht der Fahrplan wie folgt aus:
• Die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge und Optionen sollen im Sinne einer frühen Beteiligung noch vor der Gesetzgebung von Bund und Ländern mit den betroffenen Organisationen mit Blick auf die Praxis beraten werden.
• Zur Frage der Finanzierung wird das Bundesministerium für Gesundheit nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen und die Länder zu einem Gespräch auf Ebene der Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren im Februar 2026 einladen.
• Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Anschluss einen Entwurf eines Gesetzes für eine nachhaltige Pflegestruktur- und -finanzierungsreform erarbeiten, der möglichst Ende 2026 in Kraft treten kann.
Hier die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege
Hier die fachlichen Eckpunkte für eine Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung
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