Corona-Hilfen: VdK zielt auf Rückzahlung oder höchstrichterliche Klärung
10.12.2025 - Der Sozialverband VdK hatte bereits im Sommer angekündigt, gegen die Zweckentfremdung des Bundes von Beiträgen zur Pflegeversicherung Musterklagen anzustrengen. Nun soll es laut Medienberichten im Januar 2026 ernst werden: Der VdK will mit 24 gesetzlich Versicherten bundesweit vor Verwaltungsgerichte ziehen. Insbesondere geht es um die 5,2 Milliarden Euro Corona-Hilfen aus der Pflegeversicherung, die der Bund bisher nicht zurückgezahlt hat.
Für diesen Schritt hatten sich nach einem Aufruf des Verbandes 720 (!) VdK-Mitglieder für Klagen freiwillig zur Verfügung gestellt. Daraus werden nun 24 gesetzlich Versicherte aus nahezu allen Bundesländern als Protagonist*innen auftreten. Der Beginn der juristischen Auseinandersetzungen ist bereits Anfang 2026 zu erwarten.
Die Argumentation des VdK wird in der Pflegebranche nahezu überall geteilt: Die Bundesregierung habe Beitragsgelder verwendet, „um eine gesamtgesellschaftlich relevante Krisenbewältigung während der Pandemie und somit versicherungsfremde Aufgaben zu finanzieren“. Daraus resultiere zum einen „eine einseitige Belastung“ der Beitragszahler und zum andern eine Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Der DVLAB hatte bereits berichtet, dass ein Gutachten im Auftrag der DAK der Hamburger Sozialrechtsexpertin Prof. Dr. Dagmar Felix die Sachlage exakt so beschreibt: Beiträge zur Pflegeversicherung dürften ausschließlich zur Sicherung des Versicherungsschutzes verwendet werden.
Um das durchzusetzen, scheint der VdK bereit zu sein, einen jahrelangen Streit auf sich zu nehmen, bis vor die höchsten deutschen Gerichte zu ziehen und dies auch zu finanzieren. Seinen beteiligten Versicherten entstehen dabei jedenfalls keine Kosten. Der Verband stellt klar: Im Ergebnis der juristischen Auseinandersetzungen gehe es auch nicht um individuelle Erstattungen, sondern ums Prinzip – die Rückzahlung der Corona-Hilfen.
Der Startschuss des Ganzen soll zunächst mit Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen der Pflegekassen fallen. Werden die Mitglieder dann auf Zahlung verklagt, lande dies dann vor den zuständigen Verwaltungsgerichten. Aber wie gesagt: Ziel ist laut VdK, die Frage möglichst höchstrichterlich klären zu lassen – es sei denn, der Bund würde vorher einlenken und die Rückzahlung veranlassen.
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