Ambulante Betreuungsdienste: Neue Richtlinien für Qualitätsprüfung
08.12.2025 - Für die Betreuungsdienste im Bereich der Ambulanten Pflege gibt es neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien. Sie treten ab 1. Juli 2026 in Kraft. Künftig soll bei den Qualitätsprüfungen hauptsächlich im Fokus stehen, wie gut die versorgte Person bei der Bewältigung und Gestaltung ihres alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld unterstützt wird. Die Prüfungen basieren wie bisher auf einem beratungsorientierten Prüfansatz.
Die neuen Richtlinien wurden vom Medizinischen Dienst Bund im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. unter fachlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste und des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Richtlinien am 3. Dezember 2025 genehmigt.
Hintergrund der neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Betreuungsdienste, die jetzt vom Medizinischen Dienst Bund veröffentlicht wurden, ist das zweite Pflegestärkungsgesetz. Damit wurde die Qualitätssicherung im Rahmen der Pflegeversicherung grundlegend neu ausgerichtet. Das Foto zeigt einen Ausschnitt aus dem Titelbild der Veröffentlichung des MD Bund.
Hier die Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflege Teil 1b – Ambulante Betreuungsdienste
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