Kompetenzgesetz der Pflege landet erstmal im Vermittlungsausschuss
24.11.2025 - Am 21. November hat der Bundesrat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege (vormals: Pflegekompetenzgesetz) nicht passieren lassen. Es wurde vielmehr an den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Dabei waren die wesentlichen Regelungen – etwa die Kompetenzerweiterung für Pflegefachkräfte oder Entbürokratisierung – in der Länderkammer gar nicht strittig. Im Gegenteil, sie wurden als wichtig und richtig erachtet.
Das Problem war vielmehr Artikel 13a, den der Bundestag kurzerhand noch ins Gesetz eingefügt hatte. Dabei handelt es sich um Sparmaßnahmen für die Krankenkassen, die nach Ansicht der Länder einseitig zulasten der Krankenhäuser gehen und deren wirtschaftliche Stabilität gefährden könnten.
So begründeten die Länder ihre Entscheidung denn auch mit dem geplanten Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser für das Jahr 2026. Sie befürchten, dass den Krankenhäusern damit Einnahmen von ca. 1,8 Milliarden Euro im Jahr verloren gehen. Die Aussetzung wirke sich auch in den darauffolgenden Jahren negativ auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser aus. Die Regelung stehe außerdem im Widerspruch zur im Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebenen einmaligen Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.
Es wird also weitere Zeit ins Land gehen, bevor das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege – dann vielleicht in veränderter Version – alle Hürden überwunden hat. Wann der Vermittlungsausschuss zusammenkommt, um das Gesetz zu beraten, steht derzeit noch nicht fest.
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