Bundestag: "Pflegekompetenzgesetz" verabschiedet
07.11.2025 - Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (vormals: Pflegekompetenzgesetz) verabschiedet.
Damit soll die Pflege umfassend entbürokratisiert und die Handlungsmöglichkeiten von Pflegefachpersonen ausgeweitet werden. Für Pflegefachpersonen bedeutet das: Sie sollen künftig in Eigenverantwortung erweiterte Aufgaben ausüben können. Dies betrifft insbesondere das Wundmanagement sowie die Versorgung von Menschen mit Diabetes und mit Demenz. Damit können sie Tätigkeiten ausüben, die bislang ausschließlich Ärztinnen bzw. Ärzte vorbehalten waren oder von diesen erst angeordnet werden mussten.
Die wichtigsten Regelungen
▶︎ Pflegefachpersonen mit heilkundlichen Kompetenzen (nach dreijähriger Ausbildung oder primärqualifizierendem Pflegestudium) erhalten erweiterte Befugnisse. Entsprechende Kompetenzen sollen auch über bundeseinheitliche, staatlich anerkannte Weiterbildungen vermittelt werden.
▶︎ Welche Kompetenzen künftig an Pflegefachkräfte übertragen werden, soll in Verträgen durch die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände konkretisiert werden. Zur weitergehenden fachlichen Klärung sollen wissenschaftlich eine Aufgabenbeschreibung für berufliche Pflege, auf Grundlage ihrer Kompetenzen, erarbeitet („Scope of Practice“) und dies flankierend die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene einheitlich geregelt werden.
▶︎ Pflegefachkräfte sollen Personen in häuslicher Pflege künftig auch zur zielgenauen Prävention beraten sowie Präventionsempfehlungen aussprechen können.
▶︎ Um die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen zu fördern, sollen neue Regelungen in das Vertragsrecht, das Leistungsrecht sowie in das Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen werden.
▶︎ Die Kommunen sollen künftig mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen erhalten. Für die kommunale Pflegeplanung soll die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen weiter verbessert werden.
Darüber hinaus sind mehrere Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie in der Pflege beschlossen worden, darunter
• die gesetzliche Begrenzung des Umfangs der Pflegedokumentation auf das notwendige Maß begrenzt.
• eine frühzeitigere Ankündigung der Qualitätsprüfungen Prüfungen durch den MD.
• eine Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Qualitätsprüfungen für ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die in der Qualitätsprüfung ein hohes Qualitätsniveaus erzielt haben.
• eine Vereinfachung der Anträge und Formulare für Pflegeleistungen.
• eine Beschleunigung der Verfahren bei eilbedürftigen Pflegeanträgen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Hospizen.
• vieles andere mehr.
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege verbindet die Bundesregierung das Ziel, die Versorgung chronisch kranker Menschen zu verbessern, den ärztlichen Bereich zu entlasten sowie den Pflegeberuf insgesamt attraktiver und kompetenzorientierter auszugestalten. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien. Die AfD stimmte dagegen, Grüne und Linke enthielten sich.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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