Zu Pflegegrad 1: Eugen Brysch vs. Katrin Staffler
10.11.2025 - Die Diskussion um den Pflegegrad 1 reißt nicht ab. Jüngst hat sich auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, dazu zu Wort gemeldet – und prompt eine Erwiderung von Patientensprecher Eugen Brysch erfahren.
Derzeit soll eine Bund-Länder-Kommission Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung der chronisch klammen Pflegeversicherung vorlegen. Allein 2026 werden ihr rund zwei Milliarden Euro fehlen.
In diesem Zusammenhang war durchgesickert, dass auch über die gänzliche Abschaffung des Pflegegrades 1 nachgedacht worden sei. Diese Option scheint zwar vom Tisch zu sein. Als bestes Argument für die Erhaltung trug u.a. der Bremer Gesundheitsökonom Prof. Dr. Rothgang vor, dass dieser Pflegegrad 1 dazu beitrage, „dass die Empfängerinnen und Empfänger länger in der eigenen Häuslichkeit bleiben können und vermeidet so auch höhere Kosten, wenn sie andernfalls einen höheren Pflegegrad beantragen oder früher in ein Heim ziehen müssten“.
Nun brachte Katrin Staffler, die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, eine nächste Idee in die Diskussion ein. Sie plädierte dafür, die Leistungen für Haushaltshilfen im Pflegegrad 1 von aktuell 131 Euro im Monat künftig nicht mehr allen Pflegebedürftigen zu zahlen. „Ob und welche Haushaltshilfe im Einzelfall wirklich sinnvoll ist, sollte künftig bei der Begutachtung individuell festgelegt werden“, meinte die CSU-Politikerin gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Der sogenannte Entlastungsbetrag soll dabei helfen, dass Betroffene so lange wie möglich zu Hause selbständig bleiben könnten. Aus Sicht von Staffler wäre es daher "nicht hilfreich", wenn das Geld dazu verwendet werde, "dass jemand anderes die Wohnung putzt, während der Pflegebedürftige, für den Aktivierung möglicherweise hilfreich wäre, nur auf der Couch hockt“. Auf diese Weise könne der- oder diejenige nur noch immobiler zu werden, obwohl gerade Bewegung im Alter enorm wichtig sei, um den Kreislauf zu stärken und dem Muskelabbau entgegenzuwirken.
Diese Aussage wiederum empörte Eugen Brysch (Foto), den Sprecher der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Er hielt der Pflegebeauftragten entgegen: „Putzen ist keine Physiotherapie." Deshalb seien ihre Äußerungen für hunderttausende hilfebedürftige Menschen verletzend.
Zudem hob Brysch hervor, dass Haushaltshilfen, Einkaufshilfen, Betreuungsangebote in Demenzgruppen, Tages- und Nachtpflege und anderes mehr weit über eine reine Putzhilfe hinaus gehen würden. Und Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 im übrigen selbst über ihren Unterstützungsbedarf entscheiden könnten. Darüber hinaus werde ihnen der Entlastungsbetrag ja nicht automatisch einmal im Monat ausbezahlt.
In der Tat sind die maximal 131 Euro eine Erstattung für vordefinierte Unterstützungsleistungen. Pflegebedürftige, die diese in Anspruch nehmen, müssen dafür in Vorklasse gehen und anschließend die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Zudem ermöglicht der Entlastungsbetrag ohnehin nur wenige Stunden Hilfe im Monat.
Deshalb fürchtet Eugen Brysch, dass der Vorschlag der Pflegebevollmächtigten nicht die Autonomie der Betroffenen stärke und außerdem mit einer Einzelfallentscheidung ein neues "Bürokratiemonster" erschaffen werde.
Quellen: rnd.de, stiftung-patientenschutz.de (auch: Foto), aerzteblatt.de
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