Bundesländer: Fördern innovative Pflegeprojekte


21.10.2025 - Einige Bundesländer haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Erprobung innovativer Projekte im Bereich der Pflege im Quartier zu fördern. Hier drei Beispiele.

Zum Beispiel Sachsen-Anhalt

Hier stellt das Land für diese Aufgabe bis 2028 rund 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Durch regionale Modellvorhaben sollen Pflegebedürftige vor Ort in ihrem gewohnten Lebensumfeld unterstützt werden.

Landessozialministerin Petra Grimm-Benne betonte, dass das Älterwerden in der vertrauten Umgebung der eigenen vier Wände der Wunsch vieler Menschen sei. Damit sie bei Pflegebedürftigkeit in ihrem gewohnten Wohnumfeld gepflegt werden können, vor allem im ländlichen Raum, seien neue Wege und Konzepte in der Versorgung, Betreuung und Pflege nötig. Hier würden Modellvorhaben, die Wohn- und Versorgungsstrukturen direkt im Quartier verknüpfen, für die notwendige Innovation sorgen, die bei der Bewältigung der künftig steigenden pflegerischen Herausforderungen unerlässlich sei.

Die Modellvorhaben sollen die Lebenssituation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen erleichtern, bereits bestehende kommunale Angebote vernetzen oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken. Um den Zugang und die Nutzung regionaler Pflege- und Unterstützungsangebote am Lebensort der Pflegebedürftigen zu verbessern und die kommunale Sozialplanung weiterzuentwickeln, werden die Modellprojekte lokal und im Quartier erprobt.

Der Förderaufruf wurde in Sachsen-Anhalt bereits im Mai gestartet und ist nunmehr beendet. Es wurden 12 Projekte, davon fünf Projekte im Verbund, mit einem Gesamtfördervolumen von rund 14 Millionen Euro beantragt. Die Projektanträge werden derzeit gesichtet, geprüft und eine Auswahl vorgenommen. Danach müssen diese noch von den Pflegekassen bestätigt und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt werden. Ziel ist es, dass zum Landespflegeausschuss am 14. November 2025 die Förderprojekte feststehen und veröffentlicht werden können.

Neben diesem Förderprogramm setzt Sachsen-Anhalt bis Ende 2028 den mit über drei Millionen Euro geförderten Landesaktionsplan „Pflege im Quartier“ fort.

Zum Beispiel Niedersachsen

In Niedersachsen hat das Land soeben eine neue Förderrichtlinie für "Gemeinsame Modellvorhaben" aufgelegt, um die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu verbessern.

Die Projekte sollen innovative Ansätze für die Versorgung und das Lebensumfeld pflegebedürftiger Menschen in den Kommunen entwickeln und verschiedene Akteure einbinden.

Laut der niedersächsischen Staatssekretärin Christine Arbogast hängt die Lebenssituation Pflegebedürftiger stark von funktionierenden sozialen Netzwerken und passender Unterstützung ab. Diese müsse dann vor Ort im Quartier, im Kiez, Dorf oder Stadtteil verfügbar sein, wenn sie für den Erhalt der selbstständigen Lebensführung notwendig ist.

Für entsprechende innovative Projekte stellt das Land ab 2026 jährlich über zwei Millionen Euro bereit. Die Pflegeversicherung steuert denselben Betrag bei.

Über den Antragsprozess informiert das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Zum Beispiel Baden-Württemberg

Hier ist Ziel des "Innovationsprogramms Pflege", die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze – gerade auch im ländlichen Raum – auf- und auszubauen sowie die Vernetzung der Pflegeangebote vor Ort zu verbessern.

Pflegebedürftige Menschen sollen auch in Baden-Württemberg möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben auch in ihrem häuslichen Umfeld führen können. "Kurzzeitpflege trägt dazu bei, häusliche Pflegesituationen zu entlasten und zu stabilisieren. Mit dem ´Innovationsprogramm Pflege` fördern wir neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die Leuchtturmcharakter für unterschiedliche Pflegesettings haben", so das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg.

Das Förderprogramm läuft im "Ländle" schon einige Jahre. Für die Förderrunde 2024 hatte die Landesregierung rund 6,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, im Jahr 2023 sind es 6,2 Millionen Euro gewesen.

2025 sollen mit dem Programm häusliche Pflegearrangements durch Kurzzeit-, Nacht- und Tagespflegeangebote unterstützt und gestärkt werden. Ziel dieser Förderrunde ist es, diese Angebote auszubauen und weiterzuentwickeln. Das Sozialministerium stellt dafür rund drei Millionen Euro zur Verfügung.

zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 3513160 -