Bundestagsfraktion Die Linke: "Keine Leistungskürzungen in der Pflege"
16.10.2025 - Die Bundestagsfraktion der Linken fordert in einen Antrag (21/2216), dass Leistungskürzungen in der Pflege unterbleiben müssen.
Wörtlich heißt es im Antrag vom 14.10.2025: "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen im Bereich der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte zur Zuordnung zu den einzelnen Pflegegraden."
Dazu soll der Bundestag feststellen:
Der aktuelle Koalitionsvertrag ist der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhaltet. Insbesondere gibt es einen Prüfauftrag für die zu gründende Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach "Nachhaltigkeitsfaktoren (wie beispielsweise die Einführung einer Karenzzeit)" geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeutet, dass innerhalb eines gewissen Zeitraumes, etwa ein Jahr, nach Feststellung der Pflegebedarfs überhaupt keine Leistungen gewährt werden. Aber auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang, Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ kann man den Auftrag an die Arbeitsgruppe verstehen, Leistungskürzungen zu empfehlen. (...)
In dem „Sachstandsbericht für die 2. Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Zukunftspakt Pflege‘“ werden weitergehende Leistungskürzungen diskutiert und vorgeschlagen, wie etwa eine Teil-Karenzzeit, die anfängliche Kürzungen des Pflegegeldes umfasst, sowie höhere Schwellenwerte zur Zuordnung zu den einzelnen Pflegegraden. Auch Kürzungen im Pflegegrad 1 sind nicht ausgeschlossen. Für die Menschen mit Pflegebedarf würden alle diese Maßnahmen weitere Verschlechterungen der Leistungen bedeuten.
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