Pflegefachassistenzausbildung: Zustimmung auch vom Bundesrat
17.10.2025 - Das Gesetz zur Pfegefachassistenzausbildung hatte der Bundestag bereits verabschiedet. Mit heutigem Tag erfuhr es auch die Zustimmung des Bundesrates. Damit wird ein einheitliches bundesweites Berufsbild für Pflegefachassistentinnen und -assistenten kommen; es soll den Pflegeberuf attraktiver und zusätzliche Fachkräfte anziehen.
Das Gesetz sieht für diesen Beruf ab dem 1. Januar 2027 eine bundesweit einheitliche Ausbildung vor. Damit werden die bisher 27 unterschiedlichen Landesregelungen ersetzt und gemeinsame Standards für die Ausbildung festgelegt.
Die neue Ausbildung wird wie erwartet generalistisch angelegt und soll alle zentralen Versorgungsbereiche umfassen – die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Pflege sowie die stationäre Akutpflege.
Die Dauer der Ausbildung beträgt regelhaft 18 Monate in Vollzeit. Der DVLAB hatte sich für den Bereich der Altenpflege für 12 Monate ausgesprochen.
Das Gesetz sieht Teilzeitmodelle sowie Verkürzungen bei einschlägiger Berufserfahrung vor. Voraussetzung für die Ausbildung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss. Bewerber*innen können auch ohne formalen Schulabschluss zugelassen werden, wenn die Pflegeschule eine positive Eignungsprognose stellt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz eine verbindliche Ausbildungsvergütung für alle Auszubildenden vor. Zudem vereinfacht es die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Künftig genügt eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang – eine aufwendige Gleichwertigkeitsprüfung ist nicht mehr erforderlich.
Das Gesetz tritt in überwiegenden Teilen am 1. Januar 2027 in Kraft.
Quelle: bundesrat.de
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