Pflegefachassistenzausbildung: Vom Bundestag beschlossen


10.10.2025 - Der Bundestag hat beschlossen, dass in Deutschland eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eingeführt wird. Nun muss nur noch der Bundesrat das Gesetz bestätigen.

Mit dem Gesetz soll ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsbild für Pflegefachassistent*innen geschaffen werden. Die neue Ausbildung wird die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzen. Die Bundesregierung verfolgt damit die Absicht, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen. Zugleich soll mit dem Gesetz die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfacht werden.

Ausrichtung der Ausbildung
Analog des Pflegeberufegesetzes, also natürlich mal wieder genrealistisch. Pflichteinsätze sind in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege vorgesehen (nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 PflBG).

18-monatige Ausbildung
Im Vorwege war vor allem über die Dauer des neuen Ausbildungsgangs gestritten worden. Während vor allem Vertreter*innen der Langzeitpflege für 12 Monate plädiert hatten, wurden von der Krankenpflege 18 Monate oder gar zwei Jahre präferiert.

"Wir fordern für die Altenhilfe eine Qualifizierung über 12 Monate", hatte der DVLAB Bundesvorsitzende Peter Dürrmann gesagt. "In jedem Fall kann eine einjährige Assistenzausbildung der Altenpflege am besten weiterhelfen. Das würde die Einrichtungen und Dienste der Langzeitpflege am schnellsten und effektivsten entlasten." Aus seiner Sicht könnten die Ausbildungen zur Pflegefachassistenz auch getrennt werden.

Nun hat der Gesetzgeber anders entschieden: Es wird es eine 18-monatige Ausbildung (in Teilzeit bis zu 36 Monate) werden. Vorgesehen sind auch umfassende Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung auf zum Beispiel 12 Monate oder weniger, insbesondere bei beruflicher Vorerfahrung.

Zugang zur Ausbildung
Grundsätzlich soll der Hauptschulabschluss Mindestvoraussetzung sein. Gleichzeitig ist aber auch ein Zugang ohne Schulabschluss möglich – sofern die Pflegeschule eine positive Prognose für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung abgibt.

Vergütung
In diesem Zusammenhang spricht das Gesetz von einer "angemessenen" Vergütung während der gesamten Ausbildungszeit.

Weitere Eckpfeiler
Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung wird zum 1. Januar 2027 starten. Wer sie absolviert, kann sich anschließend zur Pflegefachperson (auch mit verkürzter Ausbildungszeit) ausbilden lassen und danach auch noch ein Pflegestudium aufnehmen.

"Das ist ja gut und schön", sagt Peter Dürrmann. "Aber für die Lösung der drängenden Personalprobleme in der Altenhilfe ist damit erneut eine Chance vertan."



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