LV Sachsen-Anhalt: Engagiert sich in Expertengruppe Sozialhilfe


05.09.2025 - Der DVLAB Sachsen-Anhalt arbeitet auf Länderebene in verschiedenen Gremien mit, so auch in der Pflegesatzkommission sowie im Landespflegeausschuss.

Im Landespflegeausschuss engagiert sich die DVLAB-Landesvorsitzende Sandra Lewerenz u.a. in der "Expertengruppe Sozialhilfe". Dieser Unterausschuss erarbeitet Lösungen, damit die Liquidität der Leistungserbringer aufgrund zu langer Bearbeitungszeiten der Sozialämter nicht noch weiter gefährdet werden.

Das Problem

Diesen Prozess voranzutreiben, ist Sandra Lewerenz wichtig. Vorläufig ist im Bericht der Expertengruppe das Problem von Zahlungsrückständen der Kostenträger gegenüber den Einrichtungen klar beschrieben. Die vielfach bestätigten Hauptkritikpunkte:

• Die Bearbeitungszeit der Anträge bis zur Bescheidung erstreckt sich auf bis zu einem Dreivierteljahr. In einigen Ämtern besteht überhaupt kein Antragsstau, in anderen gibt es erhebliche Probleme.
• Die regelmäßigen monatlichen Auszahlungen erfolgen bei bereits vorliegenden Bescheiden mit deutlichem zeitlichem Verzug von mehreren Monaten für die zuvor erbrachten Leistungen.

Das Problem ist bundesweit bekannt: Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 SGB I müssen die Leistungsträger darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält. Die Durchsetzung der Rechtsansprüche liegt damit zunächst allein in der Verantwortung der Leistungsberechtigten.

"Verzögerungen wirken sich über die vertragsrechtlichen Beziehungen nach WBVG jedoch auf die Bewohner*innen und Betreiber sozialer (insbesondere stationärer) Einrichtungen gleichermaßen aus", betont auch Sandra Lewerenz. "Denn für den Fall, dass die Leistungsberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen können, kann dies zu finanziellen Problemen auf Betreiberseite einerseits und u.U. zur Kündigung des Betreuungsvertrages und damit existenziellen Problemen auf Bewohnerseite andererseits führen."

Die Auswirkungen

Für eine verzögerte Antragsbearbeitung kann es viele Gründe geben, etwa ein erhöhtes Antragsaufkommen oder die Komplexität der Bearbeitung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben. Zudem steigt die Zahl derjenigen, die Hilfe zur Pflege beziehen, auch in Sachsen-Anhalt ständig. Die Zahlen der Sozialagentur zeigen hier einen Anstieg von 8.000 Empfänger*innen Ende 2022 auf fast 11.000 Empfänger*innen Ende 2024. Und auch die antragsbearbeitenden Stellen leiden häufig unter Personalmangel und Überlastung.

Im Bericht der Expertengruppe wird festgehalten: "Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und die Verbandsvertreter stimmen darin überein, dass die gegenwärtige Situation insbesondere auch für anspruchsberechtigte Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine enorme Belastung darstellt und demnach zeitnah ein gemeinsamer Prozess zur Erarbeitung von Lösungsansätzen initiiert werden soll. Dies gilt für die ambulante Pflege entsprechend, zumal die Pflegedienste nicht auf § 19 Abs.6 SGB XII zurückgreifen können und insoweit schlechter gestellt sind."

Die Datengrundlage

Da effiziente und effektive Lösungen aber auch für die Expertengruppe "ohne genaue Kenntnis der einzelnen Schwachstellen" schwierig zu erarbeiten sind, wie sie selbst bekennt, hat sich die Gruppe zu einer Befragung entschlossen, mit der sowohl Daten der Einrichtungen als auch der Pflegebedürftigen erhoben wurden. Zudem wurden bereits vorhandene Daten zur Situation der zuständigen Ämter herangezogen.

Ein kurzes Schlaglicht auf die Auswertung bezüglich der umfragebeteiligten stationären Einrichtungen:
• Dort Betrug die Quote der Empfänger*innen von Leistungen der Hilfe zur Pflege ca. 33%.
• Im Jahr 2024 haben 914 Bewohner*innen Hilfe zur Pflege beantragt, davon waren zum Erhebungszeitpunkt Anfang 2025 noch 340 Anträge nicht beschieden. In rund 42 Prozent der Fälle dauerte eine Bescheidung länger als drei Monate.
• Die Summe der offenen Rechnungsposten gegenüber den Pflegebedürftigen betrug laut den Einrichtungen zum Stichtag 31.01.2025 über zwei Millionen Euro. Davon waren gut 100.000 Euro aufgrund des Versterbens von pflegebedürftigen Leistungsberechtigten endgültig nicht mehr refinanzierbar.

Lösungsvorschläge der Expertengruppe (Auszug)

Auf Bundesebene ist eine Vereinfachung der Gesetze anzustreben. Denn die Komplexität der bundesrechtlichen Vorgaben beeinflusst die Dauer der Antragsbearbeitung vor Ort erheblich. Hierzu hat die Expertengruppe einige Vorschläge ausgeführt.

Auf Landesebene hält die Expertengruppe die (Wieder)Einführung einer Sozialhilferichtlinie Sachsen-Anhalt zur Hilfe zur Pflege für zielführend. Einheitliche Bearbeitungsvorgaben seien im Sinne aller Beteiligten.

Auf der Verwaltungsebene fordert die Expertengruppe eine Vereinheitlichung der Bearbeitung im Innen- und Außenverhältnis über eine rechtlich weitestmögliche Vereinfachung von Vordrucken und Bescheiden. Und darüber hinaus ein digitales Berechnungsprogramm, das alle gesetzlich vorgesehenen Bedarfs-, Einkommens- und Vermögensberechnungen nach Eingabe der Werte automatisiert vornehmen und auf Basis der Berechnungsergebnisse automatisiert Leistungsbescheide generieren kann. Diesen Anforderungen erfülle das jetzige Programm LISSA nicht, weshalb es angepasst oder ersetzt werden müsse.

Auf der Ebene der Leistungserbringer könnten diese u.a. prüfen, ob in ihrer Einrichtung Angebote zur Hilfe bei Antragsstellungen (ggf. als Zusatzleistung) implementiert werden können. In diesem Zusammenhang sollten die Kostenträger prüfen, inwieweit eine solche Leistung im Rahmen der Personalbemessungskorridore Eingang in Vergütungsverhandlungen finden kann.

Für die leistungsberechtigten Pflegebedürftigen wiederum wünscht sich die Expertengruppe eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Antragstellung. O-Ton im Bericht: "Die Antragstellung ist derzeit komplex und umfangreich. Der hohe Anteil an unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen lässt darauf schließen, dass die Antragstellenden und/oder ihre Betreuer*innen hiervon oft überfordert sind."

Wie geht es weiter?

Die eingesetzte Expertengruppe gibt dem Landespflegeausschuss den vorliegenden Bericht nun zur Kenntnis und wird die Zustimmung zur Umsetzung der Empfehlungen erbitten.






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