Bundesrechnungshof: Fordert bessere und schnellere Lösungen für die Pflegeversicherung
05.09.2025 - Am 3. September hat der Bundesrechnungshof auf den Punkt gebracht, worauf der DVLAB und andere Verbände bereits dringend hingewiesen haben: Die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) muss zügig stabilisiert, die Reform der SPV in dieser Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.
Sein Schreiben an die Amtierende Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Lisa Paus, hat der Bundesrechnungshof nachrichtlich u.a. auch an die Bundesministerien für Gesundheit (BMG) sowie für Finanzen geschickt. Darin wird Stellung genommen zur Entwicklung des Einzelplans 15 des BMG für die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2026.
Der Bundesrechnungshof widmet sich u.a. der finanziellen Lage der Pflegeversicherung, die "weiterhin sehr angespannt" sei. Trotz Erhöhung des Beitragssatzes Anfang 2025 habe die SPV zum Ende des ersten Quartals 2025 bereits ein Defizit in Höhe von 90 Millionen Euro aufgewiesen. Für das Gesamtjahr 2025 würde das BMG mit einem Defizit von 500 Millionen rechnen, für das Jahr 2026 mit einem Defizit von 3,5 Milliarden, und bis zum Jahr 2029 werde das Anwachsen des Defizits auf 12,3 Milliarden erwartet.
Nun hat sich ja die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" konstituiert; sie soll im Dezember 2025 Eckpunkte für Reformen vorlegen. Dazu der Bundesrechnungshof: "Nach diesem Zeitplan laufen Gesetzgebungsverfahren frühestens im Jahr 2026 an. Es würden viele Monate verstreichen, bis eine Reform Wirkung zeigt." Bis dahin seien Maßnahmen zu ergreifen, um kurzfristig die Finanzen der SPV zu stabileren, mahnt der Bundesrechnungshof an. Um dann mit sehr klaren Worten auf den Punkt zu bringen, was branchenweit nicht nur vom DVLAB vorgetragen wird:
• Die Gewährung der vorgesehenen Darlehen für 2025 und 2026 in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro, rückzahlbar ab 2029, "löst die Finanzprobleme der SPV nicht." Stattdessen verschaffe sich der Bund einen "zusätzlichen Verschuldungsspielraum", da auch dieses Darlehen als finanzielle Transaktion von der Schuldenregel ausgenommen sei. "An einer durchgreifenden Reform der SPV führt also kein Weg vorbei.
• Darüber hinaus kritisiert der Bundesrechnungshof: "Der Bund ist weiterhin nicht bereit, der SPV deren Ausgaben für coronabedingte Mehrausgaben (Pflege-Rettungsschirm, Testkosten) von 5,2 Milliarden Euro zu erstatten."
Das Fazit des Bundesrechnungshofes zu diesem düsteren Kapitel: "Auch im Bereich der SPV sind entschlossene Schritte notwendig. Die Finanzlage muss zügig stabilisiert, die Reform der SPV in dieser Legislaturperiode endlich umgesetzt werden. Bei der vollstationären Versorgung ist das Problem der stetig steigenden Eigenanteile zu lösen. Dringend erforderlich ist, den Mittelbestand der Pflegekassen wieder aufzufüllen. Zudem müssen Antworten auf den rapiden Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gefunden werden."
Quellen: table.media, welt.de
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