Pflegekompetenzgesetz: Vom Bundeskabinett gebilligt
06.08.2025 - Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (vormals: Pflegekompetenzgesetz) beschlossen. Damit soll die Pflege umfassend entbürokratisiert und die Handlungsmöglichkeiten von Pflegefachpersonen erweitert werden.
Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die Rechnung der Bundesregierung: Dann wären auch mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern. Erreicht werden soll die höhere Attraktivität durch zwei Schritte:
• erstens weniger Bürokratie. Dazu Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: "Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen."
• zweitens eine Befugniserweiterung für Pflegefachkräfte.
Die wichtigsten Regelungen
▶︎ Bestimmte heilkundliche Leistungen sind bisher ausschließlich Ärztinnen/Ärzten vorbehalten. Nun sollen dafür Pflegefachpersonen mit heilkundlichen Kompetenzen (nach dreijähriger Ausbildung oder primärqualifizierendem Pflegestudium) Befugnisse erhalten. Entsprechende Kompetenzen sollen auch über bundeseinheitliche, staatlich anerkannte Weiterbildungen vermittelt werden können.
▶︎ Welche Kompetenzen Pflegefachkräfte künftig übertragen werden können, soll in Verträgen durch die Selbstverwaltung unter Beteiligung der Pflegeberufsverbände konkretisiert werden. Zur weitergehenden fachlichen Klärung sollen wissenschaftlich eine Aufgabenbeschreibung für berufliche Pflege, auf Grundlage ihrer Kompetenzen, erarbeitet („Scope of Practice“) und dies flankierend die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene einheitlich geregelt werden.
▶︎ Pflegefachkräfte sollen Personen in häuslicher Pflege künftig auch zur zielgenauen Prävention beraten sowie Präventionsempfehlungen aussprechen können.
▶︎ Um die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen zu fördern, sollen neue Regelungen in das Vertragsrecht, das Leistungsrecht sowie in das Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung aufgenommen werden.
▶︎ Die Kommunen sollen künftig mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen erhalten. Für die kommunale Pflegeplanung soll die Zusammenarbeit zwischen Pflegekassen und Kommunen weiter verbessert werden.
Darüber hinaus sind umfangreiche Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie in der Pflege vorgesehen, darunter
• die gesetzliche Begrenzung des Umfangs der Pflegedokumentation auf das notwendige Maß begrenzt.
• eine frühzeitigere Ankündigung der Qualitätsprüfungen Prüfungen durch den MD.
• eine Verlängerung des Abstandes zwischen zwei Qualitätsprüfungen für ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die in der Qualitätsprüfung ein hohes Qualitätsniveaus erzielt haben.
• eine Vereinfachung der Anträge und Formulare für Pflegeleistungen.
• eine Beschleunigung der Verfahren bei eilbedürftigen Pflegeanträgen in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen oder Hospizen.
• vieles andere mehr.
Nun muss der Bundestag den Gesetzentwurf diskutieren und billigen. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht nötig.
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