Pflegefachassistenzausbildung: Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen


06.08.2025 - Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Die neue Ausbildung soll die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzen. Ziel ist ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz.

Eckpunkte des Gesetzes im Überblick

Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung soll die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen ersetzen.

Einblicke: Die Ausbildung wird generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege.

Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027

Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sollen ermöglicht werden, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung.

Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss soll der Zugang bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich sein.

Vergütung: Alle Auszubildenden sollen künftig angemessen vergütet werden.

Aufstiegsmöglichkeiten: Der Ausbildungsgang soll anschlussfähig sein an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Hier sieht der Gesetzentwurf eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vor.

Übrigens: Anders als in der vorigen Legislaturperiode vorgesehen, soll nun eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden. Ziel ist eine gute Perspektive auch für Abbrecher*innen.

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