VdK: Prüft Musterklagen zur Rückzahlung der Corona-Hilfen


01.08.2025 - Der Sozialverband VdK Deutschland sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen. Diese Position teilt der VdK mit dem DVLAB.

"Zwei Milliarden Euro als zinsloses Darlehen, wie der Bundesfinanzminister es zusammen in 2025 und 2026 für die Pflegeversicherung vorgesehen hat, ist kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein", so der DVLAB Vorsitzende Peter Dürrmann. Hinzu kommt: Die Pflegekassen bleiben auch auf den gezahlten Coronahilfen erstmal sitzen, weil der Bund seine diesbezüglichen Schulden nicht ausgleicht. Da sind nämlich noch 5,2 Milliarden Euro offen.

Das wertet der VdK als nicht statthafte Verwendung für den Staatshaushalt. Entsprechend VdK-Präsidentin Verena Bentele (Foto). "Wir prüfen deshalb derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen." Dieser Zugriff auf die Beitragsgelder verletze das aus dem Grundgesetz abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und stelle damit eine verfassungswidrige Zweckentfremdung dar.

Laut VdK kommt auch Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg in ihrem rechtswissenschaftlichen Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge zu verwehren ist, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden. Deshalb halte auch sie eine Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten für möglich, betont Bentele.

Der Prüfung von Musterklagen war vorausgegangen, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nach der Kabinettssitzung zum Haushaltsplan für 2026 bekräftigt hatte, es bleibe lediglich beim zinslosen Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro für die Pflegeversicherung.

Foto: ©️ Susie Knoll

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