Schleswig-Holstein: Anwerbekosten für ausländische Pflegekräfte werden refinanziert


20.06.2025 - Pflegeeinrichtungen in Schleswig-Holstein erhalten für jede aus dem Ausland angeworbene Pflegekraft nun eine Kostenerstattung in Höhe von 12.500 Euro. Das hat die Landespflegesatzkommission in Schleswig-Holstein soeben beschlossen.

Wie vielerorts, so kann auch in Schleswig-Holstein die Versorgungssicherheit ohne den Zuzug von ausländischen Fachkräften nicht mehr gewährleistet werden. Bisher waren die Pflegeanbieter mit den Anwerbungskosten sowie den Kosten für die Anerkennungsprozesse und nachhaltige Integration jedoch völlig auf sich gestellt. Das ändert sich in Schleswig-Holstein nun mit dem Beschluss der Landespflegesatzkommission.

Die fünfstellige Kostenerstattung pro angeworbene Pflegekraft deckt zwar nicht alle damit einhergehenden Kosten, die einem Pflegeanbieter entstehen, aber doch einen großen Teil. Mathias Steinbuck, der bpa-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein, nannte die „klare und praktikable Regelung einen fairen Einstieg in die Refinanzierung, der den Einrichtungen Planungssicherheit bietet“. Zudem sei die Anwerbung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, von der alle im Land profitieren würden. „Deshalb ist es nur richtig, dass nun auch die Kosten von der Allgemeinheit refinanziert werden.“

Festzustellen bleibt aus Sicht des DVLAB aber auch: Solange sich Anerkennungsverfahren neuer ausländischer Mitarbeitender so in die Länge ziehen, wie es vielerorts immer noch der Fall ist, hilft auch die Refinanzierung der Anwerbekosten nur wenig. Laut bpa vergehen darüber im Schnitt 500 Tage. Der Personalbedarf aber ist akut. Hier muss die Bundesregierung für einen zügigeren Einsatz sorgen für dreijährig oder akademisch ausgebildete Pflegekräfte aus dem Ausland, sofern sie ausreichend Deutsch sprechen.

Hintergrundinfo: Die Landespflegesatzkommission in Schleswig-Holstein ist mit der Vereinbarung und Festlegung von Pflegesätzen in der vollstationären Pflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege befasst. Sie ist zuständig für die Ausgestaltung der Pflegefinanzierung im Land und spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Pflege. Dem Gremium obliegt es auch, die Refinanzierung der Anwerbung von ausländischen Pflegekräften zu regeln. Die Landespflegesatzkommission in Schleswig-Holstein setzt sich aus Vertreter*innen der Pflegekassen (Kostenträger), der Pflegeeinrichtungen (Leistungserbringer) und des Landes zusammen.


zurück


DVLAB e.V.
Bahnhofsallee 16 | D-31134 Hildesheim
Telefon: 05121-2892872 | Telefax: 05121-2892879
E-Mail: info@dvlab.de
Impressum | Datenschutz
©
Admin
- 1976990 -