Pflegemindestlohn: Steigt am 1. Juli 2025


26.05.2025 - Zum 1. Juli wird es eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege geben.

Die Pflegekommission legt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns vor. Ihre Empfehlungen orientieren sich an der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Die Kommission hat acht Mitglieder, jeweils vier von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Damit die Empfehlungen einheitlich im gesamten Bundesgebiet rechtswirksam werden, müssen sie vom Bundesarbeitsministeriums in eine sogenannte Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung umgesetzt werden.

Die Höhe der aktuellen Pflegemindestlöhne findet sich in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28. November 2023, die bereits zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Danach haben sich die Mindestlöhne wie folgt entwickelt:

Pflegehilfskräfte:
• 14,15 Euro seit 01.02.2024
• 15,50 Euro seit 01.05.2024
▶︎ 16,10 Euro ab 01.07.2025

Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit):
• 15,25 Euro seit 01.02.2024
• 16,50 Euro seit 01.05.2024
▶︎ 17,35 Euro ab 01.07.2025

Pflegefachkräfte:
• 18,25 Euro seit 01.02.2024
• 19,50 Euro seit 01.05.2024
▶︎ 20,50 Euro ab 01.07.2025

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