Pflegekammer Rheinland-Pfalz: Bundesweit erste Fortbildungsordnung
04.04.2025 - Die Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz hat eine Fortbildungsordnung (FBO) verabschiedet, die nun zum 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Sie gilt für alle Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz und ist bundesweit die erste ihrer Art.
In der Präambel der FBO heißt es: Ziel dieser Ordnung ist, ein an den Herausforderungen der beruflichen Pflege orientiertes Fortbildungsangebot zu initiieren, das im Interesse der Patientensicherheit die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Kammermitglieder über das gesamte Berufsleben hinweg auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis sowie die Handlungsfähigkeit erhält und anpasst.
Zugleich solle die FBO dazu dienen,
• Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz zum lebenslangen Lernen zu motivieren, zu orientieren und dieses zu fördern sowie Fortbildung in die Verantwortung der Pflegefachperson zu geben.
• die Profession „Pflege“ in Rheinland-Pfalz inhaltlich weiterzuentwickeln, damit verbunden die Gesundheit der hiesigen Bevölkerung durch hochwertige professionelle Pflege sicherzustellen und die Gesundheit der agierenden Pflegefachpersonen zu bewahren.
• ein Fortbildungsangebot für Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz zu initiieren, das auf aktuellen didaktischen Prinzipien beruht sowie unabhängig von Verwertungs- und Partikularinteressen entwickelt und durchgeführt wird.
Künftig müssen Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz im Zweijahreszyklus jeweils 40 Fortbildungspunkte erwerben und gegenüber der Landespflegekammer nachweisen. Der erste Fortbildungszyklus beginnt regelmäßig mit der Kammermitgliedschaft. Ein "Überschuss" an in einem Zyklus erworbenen Fortbildungspunkten kann nicht auf den nächsten Zyklus übertragen werden.
Welche Themen und Formate als Fortbildung anerkannt werden, bestimmt die FBO ebenfalls. Das beginnt bei Fachfortbildungen und Präsenzseminaren, geht über Online-Schulungen und Workshops und reicht bis zu abonnierten Fachzeitschriften, Mitgliedschaften in Berufs- oder Interessensverbänden oder sogenannten Kurzfortbildungen vor oder nach der Übergabe.
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