Koalitionsverhandlungen: Arbeitsgruppe in Pflegefragen einig


31.03.2025 - Nach der Bundestagswahl befinden sich Unionsparteien mit der SPD weiterhin in Koalitionsverhandlungen. Zugearbeitet wird diesem Prozess aus verschiedenen Arbeitsgruppen, so auch der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege.

Ziele jetzt ausformuliert

Die Arbeitsgruppe der Verhandlungspartner unter Leitung des nordrhein-westfälischen Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich nun auf Ziele geeinigt. Mit Blick auf die Pflege empfiehlt sie der möglichen künftigen schwarz-roten Koalition, eine "große Pflegereform" noch in diesem Jahr von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiten zu lassen. Unter anderem sollen die pflegebedingten Eigenanteile begrenzt und die sektorenübergreifende Pflege gestärkt werden.

Das kommt den Vorstellungen des DVLAB schon sehr nah. Die vom Verband selbst entwickelten Reformansätzen zur zukunftsfähigen Neuausrichtung der Altenhilfe lassen sich so auf den Punkt bringen: Sockel-Spitze-Tausch in der Pflegeversicherung, Aufhebung der Sektorengrenzen im Leistungsrecht (ambulant, teilstationär, stationär), individuelle Bedarfsprüfung, Einführung eines einheitlichen Leitungsrechts mit einem persönlichen Budget sowie die Versorgung auch in Einrichtungen ausschließlich als eigene Häuslichkeit unter umfassender Einbindung der An- und Zugehörigen sowie der Zivilgesellschaft.

Die Koalitions-AG hat weitere Punkten benannt, die teils auch vom DVLAB in seinen Reformgedanken angemahnt werden. Hier fordert der Verband beispielsweise eine Entlastung der Pflegeversicherung von aufgabenfremden Leistungen sowie die Entbürokratisierung des gesamten Leistungsrechtes der Pflegeversicherung.

Im Vergleich dazu lesen sich die wichtigsten Empfehlungen der Koalitions-AG so:

• im Rahmen gesetzlicher Regelungen: Das Pflegekompetenzgesetz sowie das Pflegeassistenzgesetz sollen so rasch wie möglich unter Dach und Fach gebracht werden. Ebenso soll ein neues sogenanntes Bürokratie-Entlastungsgesetz die Dokumentationspflichten und Kontrollen verringern und die Advanced Practice Nurse gesetzlich etabliert werden. Zudem soll es keine Berichts- und Dokumentationspflichten mehr geben, die im Zuge der Pandemie eingeführt wurden. Angestrebt wird durch ein "Kompetenzfeststellungsverfahren" auch die vereinfachte Anerkennung für ausländische Pflegekräfte.

• zur Stabilisierung der Pflegeversicherung: u.a. die Rückzahlung jener Gelder, die ihr in Corona-Zeiten aus dem Ausgleichsfonds entnommen worden waren. Außerdem sollen versicherungsfremde Ausgaben aus Bundesmittel finanziert werden, etwa die Kosten der Rentenversicherung für pflegende Angehörige.

• weitere Empfehlungen: etwa Modellprojekte ermöglichen (z.B. die stambulante Versorgung), Unterschiede zwischen Zeitarbeitenden und Stammpersonal verringern, Leistungen bündeln, Versorgungsangeboten für pflegerische Akutsituationen aufbauen. Und ein fester Sitz mit Stimmrecht für die Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Dazu DVLAB-Fachtagung am 24.04.2025 in Kassel

Keine Frage: Eine Strukturreform – und damit die Reform des SGB XI/SGB V – ist alternativlos! Ein einheitliches Leistungsrecht ist jedoch die Herausforderung für Heime und Tagespflegen.

• Wie kann das gelingen?
• Wie kann der Wandel insbesondere für die teil- und vollstationären Einrichtungen aussehen?
• Können wir hier ggf. vom Bereich Teilhabe lernen?

Diese und weitere Fragen bedürfen der Diskussion und Antworten. Deshalb veranstaltet der DVLAB dazu am 24. April in Kassel eine Fachtagung. Unter anderem mit dabei: Prof. Dr. Heinz Rothgang, der Autor des 3. Gutachtens „Alternativen Ausgestaltung der Pflegeversicherung“ für die Initiative Pro-Pflegereform.

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