Teilzeitkräfte: Haben ebenfalls Anspruch auf Überstundenzuschläge
10.12.2024 - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Wer in Teilzeit arbeitet, darf bei Überstunden-Zuschlägen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Deshalb steht auch Teilzeitbeschäftigten ab der ersten geleisteten Überstunde ein Zuschlag zu – es sei denn, die Ungleichbehandlung ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt.
Diesem Grundsatzurteil des BAG war die Klage einer Pflegekraft vorausgegangen. Sie hatte auf ihrer 40-Prozent-Stelle bei einem ambulanten Dialysedienst in Hessen weit über 100 Überstunden angesammelt. Diese wurden ihr jedoch weder vergütet noch hatte die Beschäftigte dafür eine Zeitgutschrift erhalten. Der Arbeitgeber begründete das damit, dass solche Zuschläge (30 Prozent) oder Zeitgutschriften laut seinem geltenden Manteltarifvertrag nur für Überstunden gelten würden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgingen.
Das sah das Bundesarbeitsgericht anders. Vielmehr verstoßen derartige tarifliche Regelungen nach Ansicht der Richter*innen gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten, wenn sachliche Gründe fehlen. Und darüber hinaus sah das BAG zudem den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, denn es liege eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind."
Im Ergebnis muss der Arbeitgeber seiner Teilzeitbeschäftigten die Überstunden nun rückwirkend ausgleichen – und ihr zudem eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro für die erfahrene Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechtes zahlen. Grundlage dieser BAG-Entscheidung (8 AZR 370/20) sind die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur Gleichbehandlung.
Die Entscheidung des BAG dürfte Aufsehen bei vielen Pflegeunternehmen erregen, denn nicht wenige sehen Überstundenzuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeit vor. Damit dürften die meisten dort wirkenden Beschäftigten bisher leer ausgegangen sein – und das ist die Menge der Frauen in Teilzeit.
Im Jahr 2023 arbeiteten laut Angaben der Bundesarbeitsagentur knapp 1,69 Millionen Pflegekräfte über alle Anforderungsniveaus hinweg in einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung. 82 Prozent dieser Beschäftigten, also 1,39 Millionen, sind Frauen – und davon sind wiederum 747.000 in Teilzeit tätig. Bei den 304.000 im Pflegebereich beschäftigten Männer arbeiten lediglich 88.000 in Teilzeit.
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