Pflegeversicherung: Steigt der Beitragssatz zu Januar tatsächlich?


04.12.2024 - Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung soll laut einer Verordnung, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Heißt: Er würde dann bundeseinheitlich bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen liegen. Ob das zeitlich aber noch hinzukriegen ist, erscheint im Moment wieder fraglich.

Im Herbst 2024 war in Deutschland eine Diskussion um die Kassenlage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) aufgebrandet. Expert*innen befürchteten eine Pleite. Der GKV-Spitzenverband für Kranken- und Pflegekassen beispielsweise rechnete vor, dass die SPV in diesem Jahr vor einem Defizit von knapp 1,8 Milliarden Euro und 2025 sogar vor einem Minus von 3,5 Milliarden Euro stehen werde.

Der Bundesgesundheitsminister bestritt hingegen eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung. "Sie ist nicht insolvent. Und ihr droht auch keine Insolvenz", beteuerte er. Pflegebedürftige und Angehörige könnten sich auch in Zukunft darauf verlassen, dass die Pflegeversicherung für die Leistungen aufkommen würden. Karl Lauterbach (SPD) räumte lediglich einen "unbestrittenen Beitragsdruck" ein. Dem sei langfristig mit einer unumgänglichen Reform, an der gearbeitet werde, zu begegnen – und kurzfristig mit einer Erhöhung der Beitragssätze. Intern diskutiert wurde dann eine Erhöhung zwischen 0,2 und 0,3 Prozentpunkten, das Bundeskabinett beschloss schließlich 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025.

Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Punkte würde der Pflegeversicherung jährlich rund 3,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen. Möglich, dass ihr das zumindest über das Jahr 2025 hilft – immer vorausgesetzt, die längst überfällige Reform der Pflegeversicherung käme dann endlich.

Eine ganze Reihe Expert*innen haben sich jedoch gegen die Anhebung des Beitragssatzes ausgesprochen. Sie weisen darauf hin, dass die Pflegeversicherung immer noch mit rund 5,3 Milliarden Euro Sonderausgaben aus Coronazeiten belastet sei und der Staat sie damit in Stich gelassen habe. Würde der seinem Versprechen hingegen nachkommen, diese Kosten zu übernehmen, wäre die erneute geplante Beitragserhöhung, die wieder die Versicherten tragen müssten, erstmal obsolet.

Denn der allgemeine Beitragssatz war bereits zum 1. Juli 2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent gestiegen. Das gilt für Beschäftigte mit einem Kind. Mit wachsender Anzahl der Kinder ist der Beitragssatz nach unten abgestaffelt. Kinderlose Beschäftigte hingegen zahlen schon seit 2005 einen Beitragszuschlag zur SPV. Der liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 0,6 Prozent. Damit entrichten Kinderlose 4,0 Prozent – es sei denn, sie sind vor dem 1. Januar 1940 geboren oder haben das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet. Nur in diesen Fällen entfällt der Kinderzuschlag für kinderlose Mitglieder.

Der Verordnung der Bundesregierung zur Beitragssatzerhöhung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 muss der Bundesrat noch zustimmen. Vorerst liegt sie beim Gesundheitsausschuss, der sie in seiner heutigen Sitzung "zur Kenntnis nehmen" wollte. Nach einem aktuellen Background-Bericht des Tagesspiegels könnte sie dort jedoch von der Tagesordnung verschwinden. O-Ton Tagesspiegel: "Die letzte Gelegenheit zur fristwahrenden Behandlung des Themas gebe es dann in der Plenarwoche vor Weihnachten. Das ist alles andere als eine besinnliche Angelegenheit: SPD und Grüne müssen darauf hoffen, dass FDP und Union keine Steine in den Weg legen, sonst wäre die Anhebung zum 1. Januar nicht mehr möglich, die finanzielle Lage der Pflegeversicherung noch prekärer. Doch das ist sie so oder so, wie Prognosen verschiedener Kassenchefs zeigen. Sie warnen, dass auch mit der nun geplanten Anhebung um 0,2 Prozentpunkte bereits im März einzelne Pflegekassen in die Zahlungsunfähigkeit rutschen könnten."











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