Bundesrat: Grünes Licht für Krankenhausreform


22.11.2024 - Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dürfte sich als erfolgreichstes Kabinettsmitglied der Bundesregierung nach dem Bruch der Ampelkoalition fühlen: Der Bundesrat hat soeben die Krankenhausreform – Lauterbachs Herzensprojekt – abschließend gebilligt.

Mit dem sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz werden drei zentrale Ziele verfolgt: Erstens die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, zweitens die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patient*innen und drittens Entbürokratisierung.

Vorhaltevergütung statt Fallpauschalen
Um die Qualität von Behandlungen zu steigern, sollen Leistungen künftig in spezialisierten Kliniken konzentriert werden. Statt Fallpauschalen soll die Abrechnung zu einem großen Teil über eine Vorhaltevergütung erfolgen. Somit richtet sich die Finanzierung der Kliniken nach den Leistungen, die sie grundsätzlich vorhalten. Hierzu sind 65 Leistungsgruppen vorgesehen, die mit Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen verknüpft werden. Fachbehandlungen in jedem Stadium sollen nur noch dann genommen werden, wenn eine Klinik über das dafür notwendige Personal und die entsprechende Ausstattung verfügt. Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung werden zusätzliche Mittel gewährt.

Versorgung auf dem Land
Ambulante und stationäre Behandlungen sollen enger verzahnt werden. In ländlichen Regionen mit Fachärztemangel sollen daher bestimmte Kliniken (sogenannte Level 1i-Krankenhäuser) auch fachärztliche Leistungen ambulant anbieten können. Bei Hausärztemangel können Kliniken, die als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen gelten, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Zudem soll die ambulante Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher erleichtert werden.

Zudem wird das Gesetz eine ärztliche Personalbemessung einführen. in Abstimmung mit der Bundesärztekammer soll zunächst ein Personalbemessungsinstrument wissenschaftlich erprobt werden.

Die Strukturreform soll über einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro finanziert werden, je hälftig getragen von Bund und Ländern.

Über die Ausführung des Gesetzes hat die Länderkammer sehr kontrovers beraten. Es hätte also auch gut sein können, dass die Krankenhausreform im Vermittlungsausschuss gelandet wäre. Ein entsprechender Antrag fand im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Die Reform soll nun zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Dabei sollen die Neuerungen schrittweise umgesetzt werden. So sollen die Länder bis Ende 2026 ihren Kliniken Leistungsgruppen zuweisen können.



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