GAP-Projekt: Förderung für bessere Arbeitsbedingungen läuft weiter
14.11.2024 - "Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf" (GAP) ist ein Projekt von Claudia Moll, der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung. Seit 2021 werden damit deutschlandweit bereits über 500 ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen unterstützt, im laufenden Betrieb bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Nun wurde bekannt, dass das Projekt auch 2025 fortgesetzt wird.
Inhalte
Mithilfe eines individuellen Coachings und finanzieller Unterstützung bietet GAP ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen der Langzeitpflege ein individuelles und bedarfsorientiertes Coaching in fünf zentralen Schwerpunktthemen an:
• Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
• Kommunikation mit Beschäftigten
• Personalentwicklung, Qualifizierung, Führung
• Kommunikation mit Kundinnen/Kunden
• Familienfreundliche Unternehmenskultur
Ab 2025 bereitet GAB speziell vollstationäre Pflegeeinrichtungen auch auf die neue Personalbemessung nach § 113c SGB XI (PeBeM) vor.
Den Startzeitpunkt, die Dauer und den Umfang des Projekts bestimmt die jeweilige teilnehmende Pflegeeinrichtung selbst.
Kosten
Je nach Umfang der Teilnahme müssen teilnehmende Einrichtungen mit Eigenkosten von 2.300 bis max. 7.500 Euro rechnen, denn bis zu 50 Prozent der Projektkosten (maximal 7.500 Euro) werden nach § 8 Abs 7 SGB XI übernommen. Kleine Einrichtungen mit bis zu 25 Mitarbeitenden in Pflege und Betreuung sind mit bis zu 70 Prozent förderfähig – je Einrichtung maximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Das reduziert für sie die Eigenkosten auf etwa 1.400 Euro bis maximal 4.300 Euro.
Die Fördermittel kommen aus dem Ausgleichfonds der Pflegeversicherung für Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 8 Abs. 7 Elftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI) und werden den teilnehmenden Einrichtungen durch die Pflegekassen retrospektiv erstattet.
Die GAP Geschäftsstelle unterstützt teilnahmewillige Pflegeeinrichtung bei der Beantragung der Fördermittel so, dass sie nur noch den finalen Antrag bei der Pflegekasse einreichen müssen.
Ausblick
Die Pflegebeauftragte teilte jetzt mit, dass das BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit – bisheriger Partner des Projektes – nach europaweiter Ausschreibung erneut den Zuschlag für die Fortsetzungsrunde erhalten hat.
Einrichtungen, die am GAP-Projekt teilnehmen wollen, können sich laufend darum bewerben.
Hier mehr Informationen (Projekt und Bewerbung):
www.gap-pflege.de
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