Bundesrat: Antrag zur Reform der Pflegeversicherung
03.10.2024 - Das Land Mecklenburg-Vorpommern fordert in einem in den Bundesrat eingebrachten Antrag die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für eine neue Finanzierung der Pflegeversicherung zu präsentieren. Unterstützt wird Mecklenburg-Vorpommern dabei vom Saarland, von Berlin und Bremen.
Im Antrag ist von geforderten "Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung" die Rede, denn die Pflegebedürftigen dürften "nicht unzumutbar belastet werden".
Die Bundesländer hatten schon im Zusammenhang mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz konkrete Vorschläge zur Pflegereform gemacht. Zum Beispiel,
• dass die medizinische Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird;
• dass die Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz aus der
Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen herausgenommen wird;
• dass für die von der Pflegeversicherung geleisteten versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt ein finanzieller Zuschuss fließt.
Für die Länder ist nun die Zeit der Vorschläge vorbei, jetzt fordern sie "schnellstmöglich gesetzgeberische Maßnahmen", die da laut Antrag vor allem sind:
▶︎ Konkretisierung der Rolle und der verpflichtenden Aufgaben der Pflegekassen und Ausstattung mit geeigneten Instrumenten zur Sicherstellung der Versorgung. So ist Sorge dafür zu tragen, dass die Pflegekassen bei Feststellung individueller oder struktureller Versorgungsdefizite Möglichkeiten der Flexibilisierung des Leistungs- und Vergütungsrechts erhalten und nutzen.
▶︎ Ausbau der Beratungsangebote, unter anderem der präventiven Hausbesuche sowie der Beratungsbesuche in der Häuslichkeit.
Sicherstellung eines flächendeckenden Angebots an Case-Management und seiner Refinanzierung unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeit der Pflegekassen.
▶︎ Verfügbarmachung von geeigneten Daten zur Feststellung der Versorgungssituation und frühzeitigen Identifikation von Handlungsbedarfen an Länder und Kommunen.
▶︎ Vereinfachung des Verhandlungsgeschehens der Selbstverwaltung einschließlich der Vergütungsvereinbarungen, insbesondere durch Nutzung von Digitalisierungspotenzialen
Kritisch anzumerken bleibt, dass die Länder selbst ihren Investitionsverpflichtungen auch nicht in dem Maße nachkommen wie vorgesehen.
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