G-BA: Wer würde dort die Langzeitpflege vertreten?
08.08.2024 - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach möchte "der Pflege" einen vollwertigen Platz im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einräumen. „Wir stärken den Deutschen Pflegerat als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss ...“, so steht es auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. Ob das gut wäre, wird kontrovers diskutiert. Die Frage ist auch nicht leicht zu beantworten – schon weil sie aus Sicht des DVLAB eine weitere Frage aufwirft: Wer würde im G-BA dann eigentlich seine Stimme für die Langzeitpflege erheben?
In einem Interview mit bibliomed.de hatte sich der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Prof. Dr. Ulrich Wenner, dafür ausgesprochen, an der Besetzung G-BA vorerst nichts zu verändern. "Wir müssten dann auch über die Legitimation in den Pflegeverbänden sprechen, die Bänke neu austarieren und stünden bei jedem Streitpunkt im Plenum vor der Frage, ob ein Pflegeaspekt geregelt würde, über den dann die Pflegevertreterin oder der Pflegevertreter mit abstimmen müsste", hatte Wenner zu Bedenken gegeben. Laut bibliomed.de plädierte der Jurist stattdessen für eine "Verfahrensordnung, in der alle Interessenvertreter – auch Pharmaindustrie, Apotheker usw. – ihre Interessen einbringen können, die Bänke aber so bleiben wie sie sind".
Dem widersprach nun im gleichen Medium David Dietz, Geschäftsführer der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. "Nicht nur die Bundesregierung (...) will der größten Berufsgruppe im Gesundheitssystem mehr Mitsprache im Top-Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung ermöglichen. Auch die Länder wollen über den Bundesrat die Stellung der professionell Pflegenden stärken und gehen noch einen Schritt weiter, wenn sie ein festes Stimmrecht für ´die Pflege` im G-BA fordern. Und damit liegen sie fachlich wie politisch goldrichtig!"
Dietz sieht den Deutschen Pflegerat "als Zusammenschluss der wichtigsten Verbände des deutschen Pflege- und Hebammenwesens als starke Stimme der professionell Pflegenden mittlerweile fest etabliert". Dass das Gremium die Langzeitpflege im G-BA kaum abdecken würde, übersieht er dabei. Aus genau diesem Grund teilen sich der DVLAB und der Deutsche Pflegerat seit einigen Jahren ja auch einen stimmberechtigten Sitz im Qualitätsausschuss Pflege. Gewechselt wird alle zwei Jahre.
Mit Blick auf den G-BA kommen für Dietz noch "die berufsständischen Vertretungen, also Pflegekammern" hinzu. (...) "Ein Versagen von Mitwirkungsmöglichkeiten im G-BA für die Pflegenden lässt sich demnach aus strukturellen und (politischen) Organisationsgründen nicht aufrechterhalten."
Gegen die von Ulrich Wenner vorgeschlagene Verfahrensordnung wendet David Dietz ein: "Immer dann, wenn einzelne Gruppen keine vollumfänglichen Mitwirkungsrechte und tatsächlichen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten sollen, werden Nebenstrukturen ins Leben gerufen, um das eigentliche Entscheidergremium nicht tangieren zu müssen. Sitzt die professionelle Pflege gleichberechtigt mit am Tisch, kann die Entscheidungsfindung natürlich komplexer werden. Die dann konsentierten Beschlüsse haben aber genauso das Potenzial, stabiler und akzeptierter zu sein."
Dietz schließt sein Plädoyer mit dem Satz: "In der Gesamtwürdigung ist daher meines Erachtens der vollwertige Einbezug der größten Berufsgruppe im Gesundheitssystem in den G-BA das Gebot der Stunde."
Zumindest diesem Satz könnte der DVLAB wohl zustimmen – jedoch nur mit dem entscheidenden Postulat, dass neben der Krankenpflege auch die Langzeitpflege angemessen einbezogen sein muss. Im Qualitätsausschuss Pflege ist das durch die Zusammenarbeit zwischen dem DVLAB und dem Deutschen Pflegerat gewährleistet.
Dietz Hinweis auf die Pflegekammern erscheint dem DVLAB dagegen obsolet: In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurden die bestehenden Landespflegekammern nach Mehrheitsvotum der professionell Pflegenden abgewickelt, in Baden-Württemberg wurde sie nach Nichterreichen des erforderlichen Quorums gar nicht erst errichtet. Damit existieren in Deutschland nur noch die Landespflegekammern in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Zwei Mitglieder in der Bundespflegekammer sind aber wohl kaum ausreichend, um für 16 Bundesländer zu sprechen. Im übrigen ist der DVLAB schon lange davon überzeugt: Pflegekammern lösen ohnehin kein einziges Problem in der Altenhilfe, selbst wenn sie im G-BA vertreten wären.
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