Job-BSK: Passgenauer Spracherwerb für Geflüchtete am Arbeitsplatz


07.08.2024 - Einige Einrichtungen und Dienste der Altenpflege sind mit dem System der Berufssprachkurse (BSK) schon gut und andere weniger gut vertraut. Deshalb informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber noch einmal ausführlich.

Insbesondere mit den Job-Berufssprachkursen soll ein Paradigmenwechsel hin zu einem stärker berufsbegleitenden Ansatz umgesetzt werden. Die Job-BSK wurden Ende Januar 2024 eingeführt, damit Geflüchtete beschleunigt in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Daher ergänzen die Job-BSK das Portfolio der Berufssprachkurse um eine Kursart mit einer kurzen Laufzeit. Sie kann flexibel und passgenau auf Bedarfe von Beschäftigten und Betrieben zugeschnitten werden.

Aufgebaut ist der Job-BSK aus drei Komponenten:

Berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug: Für das Training wird eine Auswahl an wichtigen oder typischen Situationen im spezifischen Arbeitsalltag zur Festigung der sprachlich-kommunikativen Handlungsfähigkeit herangezogen (z.B. Gefahrenunterweisung im Bereich Gebäudereinigung, Bestätigung von Aufträgen im Bereich Lager Logistik, Beantragen von Urlaub, Meldung von Problemen, Bitten um Unterstützung, Kollegenkommunikation etc.).

Arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung: Hier werden den Teilnehmenden passgenau die Sprachhandlungen des konkreten Arbeitsplatzes vermittelt. Dieses Element des Job-BSK basiert auf einer vorhergehenden Sprachbedarfsermittlung am konkreten Arbeitsplatz durch die Lehrkraft.

Individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung: Um die individuellen Ausbau- und Verbesserungsbedarfe optimal bedienen zu können, bieten die Job-BSK individuelle Coaching-Elemente (z.B. Einzelstunden mit der Lehrkraft, gezieltes Feedback und Übungen).

Für die Konzeption eines Job-BSK wird daher Zugang (ggf. auch virtuell) zum konkreten Arbeitsplatz der Teilnehmenden benötigt. Das Lehr- und Lernmaterial wird den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt, und es fallen für sie auch keine Kursgebühren an.

Zugangsberechtigt zu den Job-BSK sind erwachsene Personen mit Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache, die

• mindestens das Sprachniveau A2 oder das Niveau B1 (GER) nachweisen können
und
• sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen
oder
• die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (Arbeitsvertrag) befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten
oder
• sich in einer arbeitsvorbereitenden Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden und sprachliche Unterstützung benötigen.

Damit Beschäftigte und dadurch die Arbeitgebenden aktiv von den Job-BSK profitieren können, ist die Mitwirkung der Betriebe essentiell, z.B. durch enge Abstimmung mit Kursträgern und Lehrkräften, durch Ermöglichung von Arbeitsplatzerkundungen/Hospitationen durch Lehrkräfte und durch Freistellung der Mitarbeitenden.

Hier Infos für Arbeitgeber*innen als Übersicht

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