Heime: Selbst das Singen mit Bewohner*innen ist nun teurer
22.07.2024 - Viele stationäre Pflegeeinrichtungen unterbreiten ihren Bewohner*innen Angebote für gemeinschaftliches Singen oder Musizieren. Sofern derartige Aktivitäten aus dem Gedächtnis heraus vorgetragen werden, fallen für Heime keine Kosten an. Anders sieht es aus, wenn dafür eigens Noten und Texte kopiert und ausgeteilt werden.
Heimen ist bekannt, dass sie für ausgedruckte Noten und Texte pauschal Gebühren an die Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition zu entrichten haben. Diese jährlichen Vergütungssätze (zzgl. MWST) bleiben abhängig von der Größe der Einrichtung, haben sich zum 01. Juli 2024 jedoch erhöht:
▶︎ Heime mit bis zu 49 Bewohner*innen zahlen nun 83 Euro.
▶︎ Heime mit bis zu 99 Bewohner*innen zahlen nun 166 Euro.
▶︎ Heime mit bis zu 149 Bewohner*innen zahlen nun 249 Euro.
▶︎ Jeweils weitere 50 Bewohner*innen mehr erhöhen den Tarif um je 83 Euro.
Gemeinnützige Einrichtungen mit nachweislich karitativen, religiösen, kulturellen oder sozialen Belange, die dauerhaft keine Gewinnerzielung beabsichtigen, erhalten auf die veröffentlichten Tarife einen 10-prozentigen Nachlass.
Zudem müssen die vervielfältigten Noten und Texte ausschließlich von einem Mitarbeitenden der Einrichtung angefertigt sein und dürfen ausschließlich nur von Bewohner*innen, deren Gäste sowie Mitarbeitenden der Einrichtung genutzt werden.
Weiter heißt es im entsprechenden Tarif F-SEN 1 der VG Musikedition: "Der VG ist einmal jährlich (rückwirkend zum 15.01.) eine Aufstellung über die hergestellten graphischen Vervielfältigungen (Titelliste) zu übermitteln (sofern keine anderweitige Regelung in einem Gesamtvertrag existiert). Bei Säumnis zahlt die Einrichtung einen Säumniszuschlag in Höhe von EUR 15,-. Die Zahlung des Säumnisbetrages lässt den Anspruch auf Übersendung der Titellisten unberührt."
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