Neue Pflegeausbildungen: Bundesweit nur 100 Abschlüsse im Schwerpunkt Altenpflege


25.07.2024 - Der Altenpflege fehlen Fachkräfte. Liest man die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, könnte sich dieser chronische Zustand in Zukunft noch verschlimmert. Denn Nachwuchs ist kaum in Sicht.

99 % mit generalistischem Abschluss

Das Statistische Bundesamt (Destatis) vermeldet aktuell zum ersten Abschlussjahrgang nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung: Sowohl die Altenpflege als auch die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege verzeichnen kaum Abschlüsse in ihren Schwerpunkten. Vielmehr haben 99 % der Auszubildenden in der Pflege im Jahr 2023 den generalistischen Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann gemacht.

In absoluten Zahlen: Im vergangenen Jahr haben 33.600 Personen ihre Pflegeausbildung erfolgreich abgeschlossen, davon 33.100 Personen als Generalist*innen. Nur 1 % der Absolvent*innen erwarb einen Abschluss mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (300 Abschlüsse) oder Altenpflege (100 Abschlüsse).

War das gewollt?

Mit dem Pflegeberufereformgesetz von 2017 waren 2020 die neue Pflegeausbildung gestartet. Sie führt die drei bis dahin noch eigenständigen Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer einzigen dreijährigen Pflegeausbildung zusammen. Die wesentlichen Regelungen des Gesetzes ließen von Anfang an erkennen, dass die Bundesregierung künftig auf generalistische statt auf spezialisierte Fachkräfte setzte, obwohl gerade die Langzeitpflege spezifisches Wissen und Können erfordert.

Trotzdem hatte das Bündnis für Altenpflege, dessen Gründung auf Initiative des DVLAB zurückging, im Kampf um den Erhalt und die Weiterentwicklung der eigenständigen Altenpflegeausbildung zumindest einen wichtigen Teilerfolg erzielt: Die Altenpflegeausbildung verschwand nicht gänzlich.

Wahlrecht mit Schwerpunktsetzung

Alle neuen Auszubildenden starteten 2020 zwar mit dem im Ausbildungsvertrag festgelegten Berufsziel "Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Eine Schwerpunktsetzung blieb aber möglich: Wer den Schwerpunkt seiner Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen gelegt und deshalb seinen Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege gewählt hat, dem stand vor Beginn des letzten Drittels seiner Ausbildung ein Wahlrecht zu. Heißt: Die begonnene generalistische Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ bzw. zum „Pflegefachmann“ konnte fortgesetzt oder aber auf einen Abschluss als Altenpfleger*in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in ausrichtet werden. In dem Fall werden die betreffenden Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr speziell auf die Pflege alter Menschen oder die Pflege von Kindern vorbereitet.

Dieses Wahlrecht konnte frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels mit Wirkung für das letzte Ausbildungsjahr ausgeübt werden. Es hatten sich aber bereits beim ersten Abschlussjahrgang, der seine Ausbildung 2020 aufgenommen hatte, frühzeitig verschiedene Hinweise dahingehend verdichtet, dass sowohl das Wahlrecht selbst als auch die Voraussetzungen dafür nicht hinreichend und teils gar nicht an die Auszubildenden kommuniziert werden war.

Der falsche Weg

Der DVLAB und seine Bündnispartner waren seinerzeit im Kampf um den Erhalt der eigenständigen Altenpflegeausbildung nicht müde geworden darauf hinzuweisen, dass die Generalistik mit Blick auf die pflegerischen Herausforderungen der Zukunft fachlich der falsche Weg ist und außerdem den Fachkräftemangel in der Altenpflege noch verstärken wird.

Generalistisch ausgebildete Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner können zwar auch in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege tätig werden. Beide Branchen bezweifelten aber die Berufsfähigkeit der neuen generalistischen Fachkräfte in ihrem jeweiligen Bereich. Die Altenpflege ging von einem Jahr Nachschulung aus, die Kinderkrankenpflege gar von zwei Jahren. Das wundert nicht. Wenn drei einst eigenständige Pflegeausbildungen zu einer einzigen zusammengeschmolzen und dabei von der Krankenpflege dominiert werden, muss jeweils wichtiges spezifisches Wissen aus der Altenpflege und Kinderkrankenpflege verlorengehen.

Was wird 2026?

Ob die im Pflegeberufereformgesetz bisher vorgesehenen gesonderten Abschlüsse für die Altenpflege und Kinderkrankenpflege auf Dauer überhaupt noch bestehen bleiben, soll im Jahr 2026 entschieden werden. Grundlage dafür soll sein, wieviel Auszubildende die jeweiligen Schwerpunkte angewählt haben. Angesichts der jüngsten Zahlen kann der Altenpflege also drohen, dass ihr Schwerpunkt im dritten Ausbildungsdrittel ganz verschwinden könnte. Zumal an längst nicht allen Pflegeschulen in Deutschland die Spezialisierung Altenpflege auch angeboten wird.

So gesehen müsste die Altenpflege jetzt zwingend darauf drängen, dass alle nächsten Auszubildenden in der Pflege ihr Wahlrecht samt Vertiefungsmöglichkeiten kennen und die Pflegeschulen ein entsprechendes Ausbildungsangebot für den Schwerpunkt Altenpflege auch vorhalten.










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