Pflegeassistenzgesetz: 12 oder 18 Monate Ausbildung?


18.07.2024 - Seit langem soll in Deutschland die Pflegeassistenzausbildung einheitlich geregelt werden. Dazu liegt nun endlich der Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung vor (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG).

Die derzeitigen Pflegeassistenz- bzw. Pflegehilfeausbildungen sind bislang unter verschiedenen Bezeichnungen landesrechtlich geregelt. Dies hat zu 27 verschiedenen Ausbildungen geführt. Mit dem neuen Bundesgesetz wollen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesgesundheitsministerium nun ein bundesweit „eigenständiges und einheitliches Berufsprofil“ schaffen und so die Pflegeassistenz als Beruf attraktiver machen.

Knackpunkt im Referentenentwurf zum PflAssEinfG bleibt jedoch erstmal die Dauer der Ausbildung. So ist zwar von einer 18-monatigen „Pflegeassistenzausbildung“ die Rede – aber zugleich auch von der Möglichkeit einer 12-monatigen „Pflegehilfeausbildung“. Nun wird die Entscheidung darüber wesentlich auch von der Rückmeldung der Verbände abhängen, deren Beteiligung zu dieser Frage gerade angelaufen ist. Deren Stellungnahmen sollen bereits bis zum 5. August erfolgt sein, die Verbändeanhörung ist für 8. August angesetzt.







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