Baden-Württemberg: Die Pflegekammer kommt NICHT!


10.06.2024 - Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg heute mitteilte, wird es im "Ländle" nicht zur Errichtung einer Landespflegekammer kommen. Laut Gesundheitsminister Manne Lucha wurde das notwendige Quorum nicht erreicht, sondern um 3.377 Registrierungen verfehlt.

Mehr als 53.000 Pflegefachkräfte hatten bis zum Ende der dafür vorgesehenen Frist Einwendungen gegen ihre Registrierung und damit auch gegen die Errichtung der Kammer erhoben. Das hatte eine monatelange Prüfung nun ergeben. Dazu Minister Lucha: „Es ist kein Geheimnis, dass ich mir die Errichtung einer Pflegekammer gewünscht hätte. Mit dem vorgeschalteten Quorum wollten wir in Baden-Württemberg einer Landespflegekammer von Anfang an eine starke Legitimation geben. Dies ist nach dem Ergebnis des Registrierungsverfahren leider nicht der Fall." Jetzt gilt es, das zu akzeptieren. Gleichzeitig betonte Lucha: „Das Ergebnis ist aber kein Grund, in dem Bemühen nachzulassen, die Pflege wo immer möglich zu stärken.“

HINTERGRUND

Im Rahmen der vorgelagerten Gründungsphase der Landespflegekammer wurden insgesamt 120.619 Pflegefachkräfte auf der Basis von Arbeitgebermeldungen vom eigens dafür eingerichteten Gründungsausschuss angeschrieben. Entsprechend dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Quorum wäre erforderlich gewesen, dass mindestens 67.757 Pflegefachkräfte keine Einwendungen gegen ihre Registrierung bzw. die Errichtung einer Landespflegekammer erhoben hätten. Tatsächlich lag die Zahl derer, die keine Einwendung erhoben haben, jedoch nur bei 64.380 Pflegefachkräften.

Das tatsächliche Ergebnis des Quorums festzustellen, lag beim Landessozialgerichtministerium auf der Grundlage des Pflegekammergesetzes. Zuvor war der für die Durchführung des Registrierungsverfahrens zuständige Gründungsausschuss für eine Einrichtung der Pflegekammer in seinem Bericht vom 4. April 2024 zu dem Ergebnis gekommen, dass das Quorum um 743 Stimmen übertroffen worden sei. Damit wäre die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Landespflegekammer erfüllt gewesen. Aufgrund dieses knappen Ergebnisses hatte sich das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration dazu entschieden, alle vom Gründungsausschuss als unwirksam beurteilten Einwendungen im Einzelfall zu überprüfen. Zusätzlich wurde auch eine Stichprobenprüfung von 1.000 Fällen aus der Gesamtzahl aller Einwendungen vorgenommen.

Im Gegensatz zum Gründungsausschuss kam das Ministerium zu dem Ergebnis, dass lediglich 769 statt 1.823 Einwendungen unwirksam seien. Nach Rechtsauffassung des Sozialministeriums gilt jede unterschriebene Einwendung als wirksam, sofern sie eindeutig persönlich zugeordnet werden kann – unabhängig von weiteren fehlenden Angaben. So wurden daher auch eine fehlende Wiederholung der Namenangabe oder die fehlende Angabe des Geburtsdatums vom Sozialministerium nicht als unwirksame angesehen.

Darüber hinaus mussten laut Ministerium für die Berechnung des Quorums von den 120.619 angeschriebenen Pflegefachkräften noch 3.066 abgezogen werden, da ihnen das Anschreiben des Gründungsausschusses nicht zugestellt werden konnte und sie somit keine offizielle Kenntnis vom Registrierungsverfahren erlangt hatten. Der Gründungsausschuss hatte dagegen die Auffassung vertreten, dass diese Fälle als Zustimmung zur Pflegekammer zu werten seien, weil es diesen Personen trotz nicht erfolgter postalischer Zustellung möglich gewesen wäre, von sich aus Einwendungen zu erheben bzw. dem Gründungsausschuss ihre korrekte Adresse mitzuteilen.

WAS WIRD JETZT?

Das Ergebnis und das Nichterreichen des Quorums sind verkündet. Damit endet der Errichtungsprozess einer Landespflegekammer Baden-Württemberg. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wird der Gründungsausschuss aufgelöst, alle personenbezogenen Daten werden gelöscht. "Jetzt gilt es, und das vereint alle Pflegekräfte und politischen Verantwortlichen, die berufspolitischen Fragen der Zukunft auch ohne Pflegekammer engagiert und mit größter Kraft zu bearbeiten", erklärte Manne Lucha abschließend.

Der DVLAB begrüßt es, dass in Baden-Württemberg keine Pflegekammer errichtet wird. "Denn Pflegekammern lösen kein einziges Problem in der Altenhilfe“, davon ist der Bundesvorsitzende Peter Dürrmann schon lange überzeugt. Auch in Niedersachsen hatte sich der Verband mit engagierter Beteiligung dafür eingesetzt, dass die dortige Pflegekammer abgewickelt wird – und das mit Erfolg.

Niedersachsens Pflegekammer ist bereits seit Ende 2021 Geschichte. Im gleichen Jahr am 21.Mai 2021 hatte der Landtag Schleswig-Holstein beschlossen, auch seine Pflegekammer aufzulösen. Damit existieren in Deutschland nur noch die Pflegekammer Rheinland-Pfalz, die neue Pflegekammer Nordrhein-Westfalen sowie die Bundespflegekammer. Weitere sind nicht in Sicht.

Quelle: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de

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