BIVA-Pflegeschutzbund: Fordert besseren Kündigungsschutz für ambulant gepflegte Menschen


21.05.2024 - Der BIVA-Pflegeschutzbund hat den fehlenden Verbraucherschutz von ambulant gepflegten Menschen kritisiert. Unter anderem führe die Lücke im Gesetz dazu, dass Pflegeverträge in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ohne Angabe eines Grundes vom Anbieter gekündigt werden könnten.

„Bei einer so kurzen Kündigungsfrist müssen Pflegebedürftige und ihre Familien oft innerhalb weniger Tage einen neuen Pflegedienst finden. Da das aufgrund des momentan akuten Mangels an verfügbaren Pflegediensten kaum möglich ist, droht häufig eine Versorgungslücke,“ warnte Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Der Verband fordert nun zum Schutz der Verbraucherrechte von Pflegebedürftigen, dass das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das derzeit nur für die stationäre Versorgung gilt, auf ambulante Pflegedienste ausgeweitet wird. Als Verbraucherschutzgesetz beschränkt das WBVG unter anderem die Kündigungsmöglichkeiten eines Anbieters auf bestimmte wichtige Gründe.

Nach eigenen Angaben muss sich der BIVA-Rechtsberatungsdienst aktuell offenbar mit einer wachsenden Zahl an Kündigungen durch Pflegedienste beschäftigen. Diese Situation versetze immer mehr Menschen in verzweifelte Lagen, heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung. „Wir hören sogar immer häufiger von Kündigungsandrohungen, wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen Unzufriedenheit mit der Versorgung äußern.“ In einer solchen Situation könnten sich Pflegebedürftige auf kein Schutzrecht berufen. Das soll sich nach Willen des BIVA-Pflegeschutzbundes durch einen erweiterten Anwendungsbereiches des WBVG zeitnah ändern.

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