LV Mecklenburg-Vorpommern: Mitreden über das neue Wohn- und Teilhabegesetz


17.05.2024 - In Mecklenburg-Vorpommern soll das derzeitige Einrichtungsqualitätsgesetz (EQG M-V) zu einem Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) weiterentwickelt werden. Die Eckpunkte dazu stellte das Landessozialministerium Mitte Mai in Schwerin Akteurinnen und Akteuren aus der Pflege vor. Mit dabei: der DVLAB Landesverband, vertreten durch seinen Sprecher Sven Kastell.

"Frauke Hilgemann, Abteilungsleiterin für Soziales und Integration im Sozialministerium, hatte die Aufgabe übernommen, für uns das Gesetzesvorhaben zu skizzieren, Staatssekretärin Sylvia Grimm wiederum leitete in die Veranstaltung ein", berichtet Kastell.

Das EQG M-V...

... hat den Schutz der Interessen und Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen in vollstationären Einrichtungen zum Ziel. Es regelt zum Beispiel, welche Voraussetzungen für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung oder Räumlichkeit vorliegen müssen und dass diese regelmäßig – angekündigt oder unangekündigt – geprüft werden. Für die Einhaltung des Gesetzes sind die Heimaufsichten der Landkreise und kreisfreien Städte als Ordnungsbehörde zuständig. Zu den Aufgaben der Heimaufsichten gehören die jährlichen Prüfungen der Pflegeeinrichtungen und Räumlichkeiten der Eingliederungshilfe.

Das EQG M-V (und die EPersVO M-V) waren zuletzt zum 1. Juli 2023 an die neue Personalbemessung angepasst worden. Aus Sicht des Sozialministeriums stellte dies jedoch nur einen ersten Schritt zur Weiterentwicklung und Modernisierung des EQG M-V dar. In einem zweiten Schritt soll das Gesetz unter Einbeziehung der in der Pflege beteiligten Akteurinnen und Akteure zu einem modernen Wohn- und Teilhabegesetz weiterentwickelt werden.

"Das sind die neuen Eckpfeiler"

Sven Kastell hat folgende Kernpunkte aus der Informationsveranstaltung des Sozialministeriums mitgenommen:

"Das WoTG M-V wird kein neues eigenständiges Gesetz werden, sondern weiterhin auf dem EQG M-V basieren, das jedoch verändert wird. Künftig sollen z.B. WoTG-Aufsichten an die Stelle der Heimaufsichten treten. Und auch die Regelprüfungen für Tages- und Nachtpflegen sollen entfallen." Gut findet er, dass konzeptionelle Vorgaben gestärkt werden sollen. "Abweichungen von Normen werden aber möglich sein, wenn sie konzeptionell beschrieben und sinnvoll sind. Es wird auch eine Experimentierklausel kommen. Und alle Konzepte müssen Aussagen zur Gewalt- und Hitzeprävention enthalten." Kastell bezeichnet das Vorhaben als eine moderne Anpassung ein. "Beispielsweise durch die Stärkung des Beratungsauftrags. Jährlich soll es eine verpflichtende Beratung geben, aber ohne Prüfdruck." Und auch die Doppelzimmer sollen nicht gestrichen werden.

Sven Kastell weiter: "In Kürze wird es einen ersten Referentenentwurf geben. Im Juni 2024 beginnt dann das Gesetzgebungsverfahren, das ein Jahr dauern wird. Das WoTG M-V soll am 01.01.2026 in Kraft treten, so ist der Plan des Sozialministeriums."

Laut dem DVLAB Landesgruppensprecher fanden bereits bei der Veranstaltung hitzige Diskussionen statt. "Einzelne waren der Meinung, dass das geplante Gesetz zu weich wäre und die Heimaufsichten im Land schon jetzt zahnlose Tiger seien. Dies würde durch die jetzt vorgestellten Pläne noch verstärkt werden. Die meisten Teilnehmenden sahen das jedoch anders. Im Zusammenhang dieser Kontroverse wiesen die Vertreterinnen des Sozialministeriums nochmal auf die Möglichkeiten hin, auf das Gesetzesvorhaben im Laufe des Verfahren Einfluss zu nehmen."








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