Risikozuschlag: Durchbruch der Ev. Heimstiftung vor Schiedsstelle


10.05.2024 - Die SGB XI-Schiedsstelle in Baden-Württemberg hat für ein Pflegeheim der Evangelischen Heimstiftung entschieden, den Risikozuschlag auf 2,75 Prozent zu erhöhen. Somit hat die Schiedsstelle anerkannt, dass die seit 10 Jahren geltende Risikobewertung für Pflegeheime mit 1,5 Prozent der aktuellen Situation nicht mehr gerecht wird.

Die Evangelische Heimstiftung hatte in einem Musterverfahren eine Neubewertung der Risiken für Pflegeheime und damit einen höheren Gewinnaufschlag geltend gemacht. Grundlage dafür war das BSG-Urteils vom 19. April 2023 zum Risiko-/Gewinnzuschlag in der Pflege und dessen Auswirkungen auf Pflegesatz- und Schiedsstellenverfahren.

"Insbesondere der Personal- und Fachkräftemangel sowie Pandemien können zu kurzfristigen Belegungsrisiken führen. Die sind ebenso wenig im Pflegesatz abgedeckt wie Risiken, die durch Krisenlagen mit kurzfristig und sprunghaft steigenden Kosten entstehen. Hinzu kommen Risiken unter anderem durch höhere Forderungsausfälle, aber auch nicht refinanzierte Kosten für Digitalisierung und Innovationen", schreibt die Evangelische Heimstiftung jetzt in ihrer Pressemitteilung. Weiter heißt es: Die Schiedsstelle habe anerkannt, dass diese allgemeinen Unternehmerrisiken im Sinne des BSG Urteils als Wagnisse zu werten und mit einem entsprechenden Risiko-/Gewinnzuschlag auszugleichen seien.

Das Ergebnis nennt die Evangelische Heimstiftung einen "Meilenstein für Pflegeheime in Baden-Württemberg, weil es damit im Vergleich zum Jahr 2015 eine neue Bewertung von Risiken für die Träger von Pflegeeinrichtungen gibt".

Die Schiedsstelle hatte anerkannt, dass allgemeine Unternehmerrisiken, wie sie durch das Bundessozialgerichtsurteil beschrieben wurden, tatsächlich vorhanden sind und durch einen angepassten Risiko-/Gewinnzuschlag ausgeglichen werden sollten. Da diese Risiken aus Sicht der Schiedsstelle mit der Größe der Einrichtung variieren können und insbesondere kleine Einrichtungen einem höheren Risiko ausgesetzt sind, wurde der Risikozuschlag auf die Pflegesätze und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung abhängig von der Größe der Einrichtung differenziert:
• 2,75 Prozent bei Einrichtungen bis einschließlich 45 Plätze
• 2,5 Prozent bei Einrichtungen mit 46 bis einschließlich 60 Plätze
• 2,25 Prozent bei Einrichtungen mit mehr als 60 Plätzen

"Diese Entscheidung könnte ein Präzedenzfall für andere Einrichtungen in Deutschland werden, insbesondere da die Schiedsstelle eine pauschale Betrachtung des Unternehmerrisikos mit einem Gewinnaufschlag vornimmt, der von der Einrichtungsgröße abhängt. Bei einer Auslastungsquote unter 96,5 Prozent könnte sogar ein weiterer Zuschlag von bis zu 1 Prozent geltend gemacht werden, heißt es", kommentierte Pascal Brückmann vom Portal carevor9.de die Entscheidung.

Die Evangelische Heimstiftung bezeichnete die Schiedsstellenentscheidung als "wegweisend". Sie komme zum richtigen Zeitpunkt, auch wenn die ursprüngliche Forderung von 4 Prozent nicht realisiert werden konnte. „Trotzdem ist das ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Schneider (Foto). „In Krisenzeiten müssen Unternehmen resilienter werden. Dazu braucht es eine angemessene Gewinnmöglichkeit, die wir als gemeinnütziger Träger zu 100 Prozent wieder unserem Unternehmen zukommen lassen."

Pascal Brückmann weist jedoch darauf hin: "Es handelt sich um einen Schiedsspruch, der mehrheitlich gegen die Stimmen der Kostenträger getroffen wurde." Deshalb sei davon auszugehen, dass der Schiedsspruch beklagt werde. "Für das geführte Verfahren hätte solch eine Klage allerdings keine aufschiebende Wirkung. Für die Praxis dürfte dies bedeuten, dass die Umsetzung des Schiedsspruchs bei Verhandlungen auf Ortsebene von den Kostenträgern abgelehnt werden. Dann hilft den Einrichtungen nur der Weg zu Schiedsstelle."

Quellen: ev-heimstiftung.de / carevor9.de
Foto: Archiv dvlab







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