Mindestlöhne: Steigen ab 1. Mai in der Pflege weiter


29.04.2024 - Zum 1. Mai 2024 werden Beschäftigte in der Altenpflege erneut höhere Mindestlöhne erhalten. Damit steigt der Mindestlohn in der Pflege in diesem Jahr zum zweiten Mal. Die nächste Erhöhung folgt dann zum 1. Juli 2025.

Und so sehen die Erhöhungsschritte für die verschiedenen Qualifizierungsniveaus aus:

Für Pflegehilfskräfte (angelernt):
• seit 01.02.2024: 14,15 €
• ab 01.05.2024: 15,50 €
• ab 01.07.2025: 16,10 €

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):
• seit 01.02.2024: 15,25 €
• ab 01.05.2024: 16,50 €
• ab 01.07.2025: 17,35 €

Für Pflegefachkräfte (Pflegekräfte mit einer dreijährigen Ausbildung und entsprechenden Tätigkeit):
• seit 01.02.2024: 18,25 €
• ab 01.05.2024: 19,50 €
• ab 01.07.2025: 20,50 €

Darüber hinaus hatte die Pflegekommission empfohlen, Beschäftigten in der Altenpflege weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) zu gewähren. Laufzeit: bis 30. Juni 2026.



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