"Stambulante" Versorgung als neue dritte Versorgungsform?


24.03.2024 - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) will mit dem geplanten Pflegekompetenzgesetz nach eigenem Bekunden eine weitere Pflegeform in Deutschland ermöglichen: die „stambulante Versorgung“.

Mit dem vorgesehene Pflegekompetenzgesetz sollen die Befugnisse von Pflegefachkräften erweitert und die Pflege im Gesundheitssystem aufwerten werden. Noch vor der Sommerpause will Lauterbach das Gesetz vorlegen. Darin soll nun auch die Möglichkeit der "stambulanten" Pflege gesetzlich verankert werden. Das wäre ein neuer zweiter Teil des Gesetzes, mit dem eine Versorgungslücke in Deutschland geschlossen werden soll. Die neue Versorgungsform ist für pflegebedürftige Personen gedacht, die noch keine stationäre Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen möchten, aber auch nicht mehr zu Hause leben können.

"Stambulante Pflege" sei laut Lauterbach auch ökonomisch eine interessante Variante. Dabei leben die Betroffenen in einer für sie vorgesehenen und ausgestatteten Wohnung und sollen dort so versorgt werden, dass sie dort auch bei höheren Pflegegraden bis zu ihrem Lebensende bleiben können.

Den Begriff "stambulant" hat aber nicht der Gesundheitsminister ersonnen. Vielmehr ist die BeneVit Gruppe Urheber bzw. deren geschäftsführender Gesellschafter Kaspar Pfister. Der betreibt seit vielen Jahren ein Modellprojekt zum „stambulanten“ Pflegekonzept und kämpft dafür, dass diese Versorgungsform als gesetzliche Regelleistung verankert wird.

Auch der DVLAB hat in seiner Jahresdokumentation CARESTYLE (2022/2023) die "stambulante" Wohnform der BeneVit Gruppe als einen großen Schritt in Richtung Auflösung der Sektoren und somit als "Win-Win-Modell" bezeichnet. Es verbindet ambulante Individualität mit stationärer Sicherheit: wohnortnah und familiär, mit sektorenübergreifenden Dienstleistungen und das alles auf bezahlbarem Niveau. So führt die Kombination „stambulant“ im Vergleich zum rein stationären Personalschlüssel zu einer Vollzeitstelle mehr und gewährleistet u.a. die 24-stündige Anwesenheit einer Pflegefachkraft. Hinzu treten die Leistungen des ambulanten Dienstes sowie der Angehörigen. Das rechnet sich für alle Seiten gut, wie Kaspar Pfister darlegen kann: Personen mit Pflegegrad 3 könnten z.B. in Baden-Württemberg 900 Euro im Monat Eigenanteil einsparen und würden noch ein persönliches Budget für Wahlleistungen obendrauf erhalten, wenn sie „stambulant“ statt stationär wohnen – "und das bei besserer Personalausstattung, mehr Freiheit und größerer Lebenszufriedenheit".

Nun hat Lauterbachs Ankündigung, die "stambulante" Versorgungsform deutschlandweit zu ermöglichen, von überall her ein positives Echo hervorgerufen. Trotzdem bleibt noch offen, ob der Minister damit tatsächlich auch das konkrete stambulante Versorgungsmodell der BeneVit Gruppe meint.

Foto: BMG / Jan Pauls

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