MuG Tagespflege: Medikamentengabe jetzt rechtssicher


13.02.2024 - Die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität (MuG) in der Tagespflege wurden mit Wirkung zum 1. Februar 2024 geändert.

Die Anpassung richtet sich hauptsächlich auf eine rechts- und verfahrenssichere Medikamentengabe bzw. Durchführbarkeit der Behandlungspflege in Tagespflegen. Als Grundlage diente ein Rechtsgutachten im Auftrag des Qualitätsausschuss Pflege.

Zur Vorbereitung der Aufnahme des Tagespflegegastes wird ihm und seinen An- und Zugehörigen ein Informations- bzw. Erstberatungsgespräch angeboten. Dazu heißt es jetzt:

Hierbei sollen unter anderem der Hilfebedarf, die gewünschten bzw. notwendigen Versorgungsleistungen (gegebenenfalls einschließlich Behandlungspflege und einer notwendigen Schweigepflichtsentbindung gegenüber der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt oder anderen) sowie die individuellen Gewohnheiten des zukünftigen Tagespflegegastes besprochen werden

Was die Medikamentengabe angeht, so wurde folgende Anpassung vorgenommen:

Die Aufnahme eines Tagespflegegastes mit Unterstützungsbedarf bei der Einnahme/Gabe von Medikamenten und/oder mit Bedarf nach anderen Leistungen der Behandlungspflege setzt die Kenntnis der notwendigen ärztlichen Anordnungen voraus. Daher ist mit dem Tagespflegegast die Bereitstellung des ärztlichen Medikamentenplans und/oder der ärztlichen Verordnungen zu vereinbaren. Darüber hinaus ist zu vereinbaren, dass der Tagespflegegast für die Vollständigkeit und jederzeitige Aktualität von Medikamentenplan und Verordnungen für alle notwendigen Maßnahmen der Behandlungspflege sorgen muss. Könne der Medikamentenplan und/oder die Verordnungen vor dem Beginn der Versorgung nicht vorgelegt werden, so kann die Tagespflegeeinrichtung die Aufnahme zurückstellen.

Quelle: md-bund.de


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