Pflegeassistenz-Ausbildung: Bald bundesweit einheitlich?


02.02.2024 - Der DVLAB und viele andere Expertinnen und Experten der Altenpflege mahnen schon lange an, die Ausbildung in der Pflegeassistenz bundesweit zu vereinheitlichen. Das soll nun kommen: Das Bundesgesundheitsministerien und das Bundesfamilienministerium wollen in absehbarer Zeit einen Gesetzesentwurf für eine bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung vorlegen.

Noch ist die Pflegeassistenzausbildung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine ohnehin unglückliche Situation! Der Veränderungsbedarf ist jedoch durch die neue Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege noch dringlicher geworden. Denn laut dem Team um Prof. Dr. Heinz Rothgang, dem "Erfinder" der PeBeM, werden in der stationären Altenpflege insbesondere mehr Assistenz- und Hilfskräfte benötigt. Genauer gesagt: 69 Prozent mehr als heute.

Im Zuge der neuen Personalbemessung wird auch häufig über den sogenannten Qualifikationsmix 40/30/30 gesprochen. Das bedeutet: Die Personalzusammensetzung besteht rechnerisch zu etwa 40 Prozent aus Pflegefachkräfte (QN 4), zu ca. 30 Prozent aus Assistenzkräfte (QN 3) und zu ca. 30 Prozent aus Hilfskräften (QN1 und QN 2).

In diesem Zusammenhang ist interessant, was Nadine Lopuszanski vom DVLAB-Bundesvorstand im November 2023 auf der Mitgliederversammlung des Verbandes berichtete. Sie engagiert sich in der Ausbildungsoffensive Pflege und bedauerte: „Bei der bundeseinheitlichen einjährigen Pflegehelferausbildung hat sich bisher wenig getan. Es ist verrückt – einige Bundesländer sind da schon weit, andere scheinen noch nie was davon gehört zu haben.“

Deshalb ist es gut, wenn die Pflegeassistenzausbildung möglichst bald bundeseinheitlich harmonisiert wird, wie es der Koalitionsvertrag der Bundesregierung auch vorsieht. Ginge es nach dem Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), so sollte die Dauer der Ausbildung nicht länger als ein Jahr betragen. So äußerte sich jedenfalls der Bundesvorsitzende Prof. Dr. Alexander Schraml. Anders beurteilt das der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS). Dessen Bundesvorsitzender Carsten Drude hatte schon im Sommer 2022 von einer "zwingend" zweijährigen Lernzeit gesprochen.

In jedem Fall würde nach dem neuen Personalbemessungsverfahren die Ausbildung in das Qualifikationsniveau 3 (QN3) fallen – also eine mindestens einjährige und höchstens zweijährige Ausbildungszeit zur Pflegeassistenzkraft beinhalten.




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