Pflegestudiumstärkungsgesetz: Bundesrat hat Ja gesagt


27.11.2023 - Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 24. November 2023 dem sogenannten Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) zugestimmt. Damit bekommen Studierende in der hochschulische Pflegeausbildung – auch jene, die ihr Studium bereits begonnen haben – ab sofort eine "angemessene Vergütung".

Es ist noch unklar, wie hoch diese "angemessene Vergütung" ausfallen wird. Klar ist hingegen: Die hochschulische Pflegeausbildung erfolgt künftig im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag. Die Finanzierung des praktischen Teils wird in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert. Sie erfolgt über einen Ausgleichsfonds, in den Bund, Länder, Kassen und Pflegeeinrichtungen einzahlen.

Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz verbindet sich die Hoffnung, mehr Menschen für die Aufnahme eines Pflegestudiums zu gewinnen und damit langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung anzuheben.

Außerdem vereinheitlicht und vereinfacht das Gesetz die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte. Insbesondere regelt es hier bundesrechtlich einheitlich den Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen.

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