Pflegestudium: Bald mit Vergütung


17.11.2023 - Jetzt liegt es beim Bundesrat, auf seiner Sitzung am 24. November dem vom Bundestag beschlossenen sogenannten Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) zuzustimmen. Das Gesetz soll dann überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige Einzelregelungen zum 1. Januar 2024. Was wird sich ändern?

Vergütung bereits im Pflegestudium

▶︎ Auch das Pflegestudium enthält einen großen Praxisanteil. Bisher erhielten die Studierenden hier - anders als Auszubildende im Pflegebereich - jedoch keine Vergütung. Das soll anders werden. Damit verbindet sich das Ziel, mehr Menschen zur Aufnahme eines Pflegestudiums zu bewegen und langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung anzuheben.

▶︎ Darüber hinaus sieht das Gesetz auch eine Ausbildungsvergütung in einem bereits begonnenen Pflegestudium vor. Zwar nicht rückwirkend, aber zumindest für die verbleibende Studienzeit.

Duales Studium

Zukünftig soll die hochschulische Pflegeausbildung im Rahmen eines dualen Studiums mit Ausbildungsvertrag erfolgen. Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden.

Verbesserungen für die Pflegeausbildung und Anerkennungsverfahren

Weitere Regeln des Gesetzes betreffen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung, etwa bei der Digitalisierung und gendermedizinischen Aspekten sowie der Möglichkeit von Auslandsaufenthalten während der Ausbildung. Darüber hinaus soll das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden. Und das Gesetz regelt insbesondere auch bundesrechtlich einheitlich den Umfang und die erforderliche Form der vorzulegenden Unterlagen.

Der vollständige Titel des Gesetzes lautet: Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften

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