Mindestlöhne in der Pflege: Sollen ab 2024 steigen


05.10.2023 - Beschäftigte in der Altenpflege sollen ab 1. Januar 2024 höhere Mindestlöhne erhalten. Dafür hat die Pflegekommission einstimmig votiert.

Der Entwurf einer Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche wurde am 02.10.2023 im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Dazu kann innerhalb drei Wochen ab Bekanntmachung schriftlich Stellung genommen werden.

Und so sehen die geplanten Erhöhungsschritte aus:

Für Pflegehilfskräfte:
• ab 01.02.2024: 14,15 € (Fortsetzung der auslaufenden Fünften Verordnung)
• ab 01.05.2024: 15,50 €
• ab 01.07.2025: 16,10 €

Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):
• ab 01.02.2024: 15,25 € (Fortsetzung der auslaufenden Fünften Verordnung)
• ab 01.05.2024: 16,50 €
• ab 01.07.2025: 17,35 €

Für Pflegefachkräfte:
• ab 01.02.2024: 18,25 € (Fortsetzung der auslaufenden Fünften Verordnung)
• ab 01.05.2024: 19,50 €
• ab 01.07.2025: 20,50 €

Darüber hinaus empfiehlt die Pflegekommission, Beschäftigten in der Altenpflege weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) zu gewähren. Laufzeit: bis 30. Juni 2026.

Nun liegt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Empfehlungen der Pflegekommission zu folgen und auf dieser Grundlage die neuen Pflegemindestlöhne auf dem Weg einer Verordnung festzusetzen.


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