Kleine Anfrage mit spannender Antwort


25.08.2023 - In einer Kleinen Anfrage wollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen, ob ihr die prekäre Situation in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bekannt sei – und was sie zu tun gedenke. Darauf hat die Bundesregierung ihre Antwort formuliert, die auch Hinweise darauf enthält, dass sie die Situation in der Altenpflege sehr wohl kennt.

Vorbemerkungen der Fragesteller

In der Vorbemerkung heißt es:

Laut verschiedenen Berichten in den Medien und Befragungen von Trägerverbänden geraten immer mehr ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Davon sind Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und der privaten Träger gleichermaßen betroffen. Neben Insolvenzen von großen Trägern, die besondere Aufmerksamkeit erzeugen, z. B. Convivo, zeigt sich, dass offensichtlich flächendeckend immer mehr Pflegedienste, Pflegeheime und Einrichtungen der Tagespflege und der Eingliederungshilfe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

In einem weiteren Abschnitt wird in der Vorbemerkung festgestellt:

Mit dem zweiten „Trendbarometer Sozial und Gesundheitswirtschaft“ haben die Bank für Sozialwirtschaft und die BFS Service GmbH im März 2023 die Ergebnisse einer Branchenumfrage vorgelegt (www.sozialbank.de/news-event s/publikationen/bfs-trendbarometer). Dabei hat sich gezeigt, dass 50 Prozent der Befragten die wirtschaftliche Lage als angespannt bewertet und viele von einer Verringerung der Liquidität berichten. Bei 65 Prozent der Befragten führt Fachkräftemangel zu einer Reduktion der Aufnahmekapazität um bis zu 30 Prozent und in der Folge zu sinkenden Erträgen.

Die Fragestellungen

Allein schon die dann folgenden ersten drei Fragen haben es in sich:

1. Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Entwicklungen bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie diese, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um gegenzusteuern?

2. Plant die Bundesregierung angesichts dieser Situation ein Hilfspaket für Pflegeeinrichtungen, wenn ja, welche Maßnahmen sind dafür vorgesehen, und wann werden diese in Kraft treten, und wenn nein, warum nicht?

3. Wie will die Bundesregierung die pflegerische Versorgung sicherstellen, wenn immer mehr Träger ihre Angebote teilweise reduzieren oder ganz einstellen müssen?


Die Antwort der Bundesregierung

Gleich zu Beginn in ihrer Antwort bekennt die Bundesregierung wörtlich und gesteht ein:

"Die Bundesregierung nimmt die berichteten Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen sehr ernst. Pflegeeinrichtungen sind derzeit aus unterschiedlichen Gründen (z. B. die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie, die Energiepreisentwicklung, die Inflation insgesamt, aber auch durch steigende Löhne) einem deutlichen Kostendruck ausgesetzt. Darüber hinaus haben viele Pflegeeinrichtungen Schwierigkeiten, vor dem Hintergrund des aufgrund der demografischen Entwicklung stetig ansteigenden Bedarfs in ausreichender Zahl Pflegekräfte zu finden."

Einige Zeilen später folgt der Satz "Die Bundesregierung hat bereits wesentliche Schritte unternommen, um ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zu unterstützen" sowie eine hinlänglich bekannte Aufzählung über die Entlastungen u.a. im Hinblick auf die Corona-Pandemie, die gestiegenen Energiekosten oder den Fachkräftebedarf.

Es fehlt vor allem nicht der Hinweis auf die Rolle der Pflegekassen, die "für die Sicherstellung der Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich sind und entsprechende Entwicklungen hinsichtlich des Angebotes an professioneller Pflege monitoren müssen." Die Pflegekassen seien kraft Gesetzes verpflichtet, in ausreichendem Umfang entsprechende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit Pflegeeinrichtungen abzuschließen, "damit die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung auch tatsächlich in Anspruch nehmen können (Sicherstellungsauftrag gemäß § 69 SGB XI)." Vor diesem Hintergrund müsse den Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung die Vereinbarung einer leistungsgerechten Vergütung ermöglicht werden. Das Recht der Pflegeversicherung sehe Möglichkeiten für die Vereinbarungspartner vor, die im Bedarfsfall pragmatische Lösungen zulassen würden.

Und auch die Länder werden in der Antwort der Bundesregierung mitbedacht, u.a. mit diesem Satz: "Darüber hinaus obliegt den Ländern gemäß § 9 SGB XI die Verantwortung für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur." Das Nähere zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen werde durch landesrechtliche Vorgaben bestimmt.

Und jetzt? Erkenntnis ist gut – handeln ist besser!

Hier zur Bundestags-Drucksache 20/8036

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