Pflegekammer in Baden-Württemberg: Gründung nun offiziell


21.07.2023 - Baden-Württemberg wird eine Landespflegekammer bekommen. Vor wenigen Tagen hat dort der Sozialminister Manne Lucha die 15 Mitglieder des Gründungsausschusses und deren Stellvertretungen aus den Vorschlägen der Verbände berufen.

Das Gremium soll nun in den nächsten eineinhalb Jahren die Pflegekammer in Baden-Württemberg auf den Weg bringen. Dazu gehört auch die Vorbereitung der Wahlen zur Kammerversammlung sowie die Registrierung der Mitglieder. Alle rund 110.000 Pflegefachpersonen sind im "Ländle" unabhängig davon, in welchem pflegerischen Bereich sie tätig sind, zur Mitgliedschaft in der Pflegekammer verpflichtet.

Zur Registrierung soll in Baden-Württemberg ein sogenanntes "vereinfachtes" Verfahren durchgeführt werden: Nicht die Pflegefachpersonen selbst lassen sich in der Pflegekammer registrieren – sondern sie werden dort von ihren Arbeitgeber*innen gemeldet. Mit dieser Meldung gilt ein Mitglied dann offiziell als registriert und soll darüber dann eine Nachricht erhalten. Optional könnten die registrierten Mitglieder daraufhin Widerspruch gegen die Registrierung einlegen, heißt es.

Dass dieses Verfahren verschiedentlich auch Befremdung auslösen kann, ist nachvollziehbar. Es führt in krassem Maße noch einmal deutlich vor Augen, was die Zwangsmitgliedschaft bedeutet: Kein Mitglied hat es selbst in der Hand.

Der DVLAB spricht sich zusammen mit anderen Verbänden und Organisationen in einer "Koalition der Vernunft" schon lange gegen Pflegekammern aus. Er fordert, keine weitere Pflegekammer in Deutschland zu errichten bzw. sie dort aufzulösen, wo sie bereits existiert.

In Niedersachsen hat der Verband sein Ziel mit hohem zeitlichen und personellen Einsatz erreicht: Hier ist die Landespflegekammer nach klarem Votum der Pflegekräfte und anschließender Entscheidung des Landtags bereits seit Jahresende 2021 Geschichte. Das gilt auch für Schleswig-Holstein – beide Landespflegekammern wurden aufgelöst. Damit war zu dem Zeitpunkt die Pflegekammer in Rheinland-Pfalz nicht nur die erste in Deutschland, sondern auch die einzig verbliebene. Auch ihre Auflösung muss angestrebt werden.

Dagegen wurde in Nordrhein-Westfalen seit September 2020 eine Landespflegekammer errichtet. Und nun kommt noch die Gründung der Pflegekammer in Baden-Württemberg dazu, mit der das dortige grün-schwarze Regierungsbündnis seine Verabredung im Koalitionsvertrag umsetzt.

Dem DVLAB ist jedoch klar: Pflegekammern können nichts zur Steuerung und Entwicklung der Pflege beitragen. Sie bleiben daher wirkungslose, künstliche, aber teure Behörden ohne Einfluss auf die Pflegequalität und die drängenden Probleme in der Altenpflege.

Foto: istock/Sashkinw


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