PUEG im Bundestag: Mehrheitliche Zustimmung


30.05.2023 - Es kam wie erwartet und befürchtet: Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, den 26. Mai 2023, dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zugestimmt. Damit ist erneut die Chance vertan, die Pflegeversicherung auf vernünftige Füße zu stellen und sowohl den Pflegebedürftigen als auch der Altenhilfe eine gesicherte Perspektive zu bieten.

Zur Kabinettsvorlage des Gesetzes haben sich trotz außerparlamentarischer und parlamentarischer Diskussionen kaum Änderungen ergeben. Die vielleicht wichtigsten Neuerungen:

• Die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden ab 1. Juli 2025 zu einem neuen Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Diesen können die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen.

• Zum 1.Januar 2024 wird ein Entlastungsbudgets für Eltern mit pflegebedürftigen Kindern (Pflegegrade 4 und 5 sowie Alter bis 25 Jahren) eingeführt. Dafür wird die geplante Dynamisierung aller Geld und Sachleistungen in der Pflege ab 2025 schmaler ausfallen: nicht wie geplant 5%, sondern nur 4,5%.

Ansonsten bleibt es weitgehend bei den bekannten Eckpfeilern:

▶︎ Zum 1. Juli 2023 wird der Pflegebeitrag um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent angehoben

▶︎ Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Pflegebeitragssatz nach der Zahl der Kinder stärker ausdifferenziert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte. Für Mitglieder ohne Kinder gilt künftig ein Pflegebeitragssatz in Höhe von vier Prozent.

▶︎ Zum 1. Januar 2024 werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen um fünf Prozent angehoben.

▶︎ Zum jeweiligen Jahresbeginn 2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft und in Anlehnung an die Preisentwicklung dynamisiert.

▶︎ Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen.

▶︎ Mit Jahresbeginn 2024 werden die Zuschläge der Pflegekassen an Pflegebedürftigen in stationären Heimen gestaffelt angehoben nach dem Prinzip: je länger die Verweildauer im Heim, desto höher der Zuschlag.

▶︎ Die Regelungen beim Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sollen neu strukturiert und systematisiert werden.

Kaum jemand – und schon gar nicht der DVLAB – hat dem Pflegeentlastungsgesetz, das keines ist, Beifall gezollt. Vielmehr hagelt es weiterhin Kritik von allen Seiten. Nicht nur Organisationen und Verbände, sondern auch viele Bundestagsabgeordnete selbst hätten sich eine grundlegende Reform gewünscht, die auch bitter nötig ist.

Auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach räumte weiteren Reformbedarf ein; er avisierte für 2024 Vorschläge für eine breitere Finanzierung der Pflege. Ansonsten verteidigte er das PEUG aber und bezeichnete die Pflegeversicherung trotz aller Defizite als großartig, was nicht kleingeredet werden dürfe. In diesem Zusammenhang nannte Lauterbach die Pflegeversicherung "die Perle unseres Sozialstaates". Das grenzt angesichts ihrer Marodität und Ungerechtigkeit schon an Zynismus.

Das PUEG wurde im Bundestag 377 Stimmen gegen 275 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Jetzt wird es darauf ankommen, den Bundesgesundheitsminister beim Wort und seiner Ehre zu packen und für 2024 auf jene Reform der Pflegeversicherung zu drängen, die diesen Namen verdient und Versorgungssicherheit gewährleistet. Denn eines ist klar: "Dem deutschen Volke", wie es am würdigen Haus des Parlamentes weithin prangt – dem dient das PUEG nicht!



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